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  BauUnrecht.de


Die Story


So viel Unrecht und so viele Nachteile
für alle Haus- und Grundbesitzer in allen Städten
und Gemeinden Niedersachsens!
~~~~~
für einen einzelnen Vorteil?




Das BauUnrecht

Vor dem Rechtsstreit

Ein denkwürdiger Rechtsstreit

Wie geht es weiter?

Herrscht bereits das Recht der geschaffenen Fakten?

Nachträge zum Nachdenken



                                            


Das BauUnrecht

Die Bauplanung und Bauausführung des Einfamilienhauses unserer Nachbarn ist durch Rücksichtslosigkeit geprägt. Das Dach des Gebäudes reicht auf einer Länge von mehr als 13 Metern um knapp einen Meter in den Grenzabstand hinein. Das Haus hält somit nicht die in Niedersachsen erforderlichen 3 m Grenzabstand zu unserer gemeinsamen Grenze ein sondern nur etwa 2 m. Wegen eines schrägen Grenzverlaufs reicht eine Ecke des Daches sogar bis auf nur 1,79 m an unser Grundstück heran. Die rechtswidrig im Grenzabstand liegende Gebäudefläche beträgt insgesamt ca. 12,5 m².

Auf der südlichen Seite ist das Dach auch Teil einer überdachten Terrasse. Somit handelt es sich sogar um einen in den Grenzabstand hineinreichenden Wohnraum. Der weite Dachüberstand wird ansonsten vielfältig genutzt. Unter anderem ermöglicht er es, trockenen Fußes bei Regen und schneefrei im Winter ein Gerätehaus zu erreichen.

Für uns bringt der weite Dachüberstand eine erhebliche Lichtminderung mit sich. Wegen des geringen Abstands des Daches zur Grenze und aufgrund einer ungerechtfertigten und unverhältnismäßigen Höhenlage des gesamten Hauses gelangen im Winter Schnee und Eis, die von diesem Dach herabrutschen, hauptsächlich auf unser Grundstück. Die ganze Situation hat mit einem freistehenden Einfamilienhaus, das sich auf Nachbargrundstücke nicht nachteilig auswirken soll, nicht mehr viel zu tun.

Was besonders ärgerlich ist: Wir haben als die zuerst bauende Partei einen möglichst großen Abstand zwischen unserem Haus und dem damals noch nicht einmal in Planung befindlichen Nachbarhaus angestrebt und entsprechend geplant bzw. gebaut. Unser Haus hält daher 3,5 m Abstand zur Nachbargrenze. Die Nachbarin (sie ist alleinige Besitzerin des Nachbarhauses) nutzt jetzt aber genau diesen Sachverhalt argumentativ aus, um ihre Unterschreitung des vorgeschriebenen Abstands um ca. 1 m als unbedeutend herunterzuspielen.

Neben dieser Grenzabstandsverletzung gibt es weitere Überschreitungen des öffentlichen Baurechts bzw. der Festsetzungen im Bebauungsplan, z. B. die Überschreitung der vorgeschriebenen zulässigen Traufhöhe um 92 cm und eine Überschreitung der zulässigen maximalen Fertigfußbodenhöhe um 31 cm. Die unverhältnismäßige Höhenfestlegung des Hauses bedingte eine großflächige Aufschüttung auf dem Nachbargrundstück um ca. 70 cm. Die Aufschüttung hatte wiederum zur Folge, dass eine 32 Meter lange Stützmauer aus Beton-Winkelsteinen längs unserer gemeinsamen Grenze errichtet wurde, die mit ihrer typischen Bahnsteig- und Bühnenoptik äußerst verunstaltend wirkt. Unter Berücksichtigung des natürlichen Geländeverlaufs hat die Mauer keine Existenzberechtigung. Es gibt sie also nur deshalb, weil die Nachbarn bei der Höhenfestlegung ihres Hauses unbesonnen und rücksichtslos Höhe geschunden haben.

Wir können es bis heute nicht fassen, dass überhaupt jemand hinsichtlich Baurecht und Nachbarrecht derart rücksichtslos vorgeht. Die extrem verunstaltende Situation auf dem Grundstück der Nachbarn ist sehr auffallend. Während sich im Vorderhausbereich des Nachbarhauses eine derart große freie Fläche befindet, dass man denken könnte, dort wäre eine Baulücke verblieben, ist der zu geringe Abstand des Nachbarhauses zu unserer Grenze hin optisch dominant. Die gedrungene Situation fällt fast jedem unserer Besucher auf.

Weil es sich um den Hinterhausbereich unserer Nachbarn handelt, war es ihnen scheinbar völlig egal, wie es dort einmal aussehen würde. Aber dort, wo deren Hinterhaus ist, da ist eben unser Vorderhaus. Und uns ist es nicht egal, wie es im Zugangsbereich zu unserem Haus aussieht.

Zwischen den beiden Häusern befindet sich jetzt aufgrund der Geländeaufschüttung des Nachbargrundstücks ein künstlich geschaffener Bahnsteig längs der Nachbargrenze. Wir leben unten, wo bei der Bahn die Gleise sind, und unsere Nachbarn leben oben auf dem Bahnsteig. Um diese verunstaltende Bahnsteigoptik wenigstens ein wenig zu kaschieren, mussten wir paradoxerweise an der höchsten Stelle unseres Grundstücks (längs der Mauer) unser Gelände um ca. 25 cm aufschütten. Leider können wir das nicht längs der gesamten 32 Meter langen Betonmauer machen. Ein 10 Meter langes Stück der Mauer erstreckt sich über eine abgeschrägte Ecke in Richtung der öffentlichen Verkehrsfläche. In diesem Bereich können wir nicht aufschütten, da sonst unsere schmale Einfahrt zum Grundstück blockiert wäre. Besonders schlimm ist in dem abgeschrägten Bereich eine stark verunstaltende Bühnenoptik.

Nachbarhaus Richtung Südseite

Nachbarhaus Richtung Nordseite

Dachüberstand

Da wir in einer Innenlage wohnen und von einem Wendehammer aus nur eine schmale Einfahrt zu unserem Grundstück besteht, grenzt die baurechtswidrige Situation dummerweise nicht an öffentliche Verkehrsflächen an. Der Bürger auf der Straße bekommt also von dem öffentlichen Bereich aus kaum etwas von der baurechtswidrigen Situation zu Gesicht. Das ist vermutlich EINER der tatsächlichen Gründe dafür, warum wir gegen die baurechtswidrigen Zustände schlichtweg nichts ausrichten konnten.

Zwar hat das öffentliche Recht − und vor allem § 7b der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) − selbstverständlich auch in diesem Fall Gültigkeit. Und da es sich um nachbarschützende Bestimmungen handelt, haben die Behörden sogar nur einen eingeschränkten Ermessensspielraum, um bei Überschreitungen dieser Art Gnade vor Recht walten zu lassen. Aber die Nachbarin hat stets vehement und offenbar mit großem Erfolg argumentiert, dass Nachahmer wegen der baurechtswidrigen Zustände auf ihrem Grundstück nicht zu erwarten seien.

Nach dem Motto, was die Öffentlichkeit nicht sehen kann, das braucht die Stadtverwaltung auch nicht abzustellen (und die dadurch geschädigten Nachbarn können ruhig das Nachsehen haben) wollte die Stadt Braunschweig hier scheinbar auf die Einhaltung von Baurecht bewusst verzichten. Aber warum eigentlich?

Im Abschnitt "Historie" finden sich einige haarsträubende Details, welche unserer Meinung nach die eigentliche Motivation der Stadt Braunschweig erahnen lassen. Wir sind auch der Meinung, dass das gesamte Vorgehen der Stadt Braunschweig zahlreiche eindeutige Hinweise dafür liefert, dass die von den Verwaltungsgerichten ergangenen Urteile von der Stadtverwaltung von Anfang an so gewollt gewesen sein könnten, weil die Stadt Braunschweig einseitig nur die Interessen unserer Nachbarin vertreten hat. Warum auch immer! Oder ... vielleicht doch nicht nur die Interessen der Nachbarin? Auf diese Frage werden wir noch ausführlich zurückkommen.



                                            


Vor dem Rechtsstreit

An dieser Stelle möchten wir vorausschicken, dass wir eben nicht die streitsüchtigen Leute sind, als die uns die einzigen Nachbarn, mit denen wir im Streit leben, bei den Behörden (und wer weiß wo sonst noch) hinstellen wollen oder auch hingestellt haben. Das Feedback aus der Nachbarschaft an uns lässt einiges erahnen, was da unterschwellig alles gelaufen ist. Tatsache aber ist, dass keiner von uns beiden jemals zuvor mit irgendjemandem im Streit war. Wir sind auch gewiss nicht intolerant. Und das lassen wir uns auch nicht einreden. Es ist einfach nur so, dass auch wir eine Toleranzgrenze haben − und zu unserem Selbstschutz auch haben müssen − wo wir sagen, HIER ist Schluss. Und diese Toleranzgrenze war eben erstmalig deutlich und nachhaltig überschritten.

Wir haben übrigens sieben (!) direkt angrenzende Nachbarn, wie sich Nutzer von GoogleEarth direkt vergegenwärtigen können. Mit sechs unserer sieben Nachbarn gelingt uns ein völlig ungestörtes, teils freundschaftliches Zusammenleben. Und wir sind davon überzeugt, dass die Nachbarschaftsverhältnisse in unserer Strasse und der näheren Umgebung noch erheblich besser wären, wenn da nicht diese Zwietracht wäre, die sich von Anfang an in unserer Nachbarschaft breitgemacht hat.

Unsere Erfahrung mit sieben direkt angrenzenden Nachbarn ist nun die, dass es schon ausreicht, wenn man auch nur mit einem einzigen seiner Nachbarn im Streit lebt, damit die Lebensqualität erheblich beeinträchtigt ist. Es ist so, als hätte man eine von vielen möglichen Krankheiten. Einerseits kann man froh sein, nur die eine zu haben, andererseits reicht eine Krankheit aber bereits aus, um halt krank zu sein.

Aber wie konnte es uns eigentlich passieren, mit jemandem in Streit zu geraten, obwohl wir zuvor stets der Meinung waren, dass uns so etwas NIE passieren könnte?

Es gab von Anfang an eine ungewöhnliche Häufung von denkwürdigen Interessenskonflikten zwischen uns und unseren Streitnachbarn. Sie beruhten ausschließlich darauf, dass diese Nachbarn einseitig in unsere Rechte als Eigentümer unseres Grundstücks eingriffen. Anfangs gab es eine längere Zeit, da haben wir über gewisse Dinge zunächst einfach hinweggeschaut oder vorsichtig das Gespräch gesucht, um einvernehmlich Lösungen zu ergründen. Leider sind wir aber stets auf eine uns bis dahin so nie zuvor entgegengebrachte Arroganz und arrogante Ignoranz gestoßen. Unsere Nachbarn schienen offensichtlich der Überzeugung zu sein, sie hätten nur Rechte und keine Pflichten, während wir dagegen nur Pflichten und keine Rechte hätten. Wir fühlten uns bereits damals behandelt wie Menschen zweiter Klasse. Heute wissen wir, dass wir es faktisch auch sind.

Die Summe vieler Rücksichtslosigkeiten uns gegenüber führte also letztendlich zu einem Punkt, wo es uns schließlich reichte und wir begonnen haben, uns zu wehren. Wie gesagt, irgendwo muss die Grenze der Zumutbarkeit ja schließlich liegen. Und diese war für uns inzwischen eindeutig überschritten. Das war nicht etwa eine spontane und unreflektierte Entscheidung unsererseits, sondern das Ergebnis eines längeren Denk- und Entscheidungsprozesses. Die Einsicht, sich wehren zu müssen, entstand in zahlreichen Diskussionen, auch mit vielen Außenstehenden, da wir uns ein neutrales Feedback einholen wollten. Und wir haben es uns keinesfalls leicht gemacht, denn es ging ja schließlich um unsere Nachbarn und das künftige Nachbarverhältnis.

Nach einer nüchternen Bewertung der gesamten Situation wurde uns klar, dass das egoistische Vorgehen der Nachbarn uns inzwischen erheblich in unseren Rechten beeinträchtigte und auch den Wert unserer Eigenheim-Immobilie minderte. Wir wollten beispielsweise ganz bewusst mehr als 6 m Grenzabstand zwischen den Häusern einhalten, weil es uns wichtig war, dass in unserem Eingangsbereich eine entspannte bauliche Situation herrscht, was unser Haus attraktiv erscheinen lassen sollte. Das Ergebnis war für uns leider nicht besonders zufriedenstellend. Wir haben eine derart gedrungene Situation, wie sie jetzt gegeben ist, gar nicht für möglich gehalten. Architekten in unserem Bekanntenkreis wiesen uns dann auch darauf hin, dass die Situation so überhaupt nicht rechtmäßig sein kann.

Wir haben jetzt − das wurde AMTLICH und GERICHTLICH so festgestellt − nur einen anzurechnenden Abstand von 5,55 m zwischen den beiden Häusern, anstatt der von uns angestrebten minimal 6,5 m. Unser Haus hält wie geplant 3,5 m Grenzabstand ein. Das Haus der Nachbarin hat aber nur einen Grenzabstand von 2,05 m. Nach eigenen Nachforschungen stellt sich die Situation für uns heute sogar so dar, dass das gedrungene Erscheinungsbild möglicherweise gerade deshalb entstanden ist, weil wir einen größeren Abstand zwischen den Häusern haben wollten!

In diesem Zusammenhang ist der folgende Sachverhalt besonders hervorzuheben: Die Nachbarin hat während der Planung ihres Einfamilienhauses ohne unser Wissen den Grenzabstand unseres bereits errichteten Hauses und diverse andere Maße (auch innerhalb unseres Hauses) vermessen lassen. Dies haben wir erst Jahre später bei einer Akteneinsicht bei der Bezirksregierung Braunschweig einem Brief der Nachbarin an ihre Baufirma entnommen. Möglicherweise hat sie den größeren Grenzabstand auf unserem Grundstück bewusst in ihre Planungen mit einbezogen, denn sie hat später den Behörden und Gerichten vorgerechnet, dass sie aufgrund unseres Abstands von 3,5 m nur einen Abstand von 2,5 m einhalten müsse, um die erforderlichen 6 m Mindestabstand zu erfüllen! Dabei hat sie den Behörden und Gerichten scheinbar unterschieben wollen, dass ihr Haus 2,5 m Grenzabstand einhält, denn sie gab an, sie hätte nur ca. 40 cm überbaut. Mit den 3,50 m Abstand unseres Hauses ergäbe sich somit der erforderliche Abstand von 6 m.

Das ist aber falsch. Tatsächlich ist es so, dass aufgrund der von der Rechtsprechung anerkannten negativen Einflüsse eines über 50 cm hinausgehenden Dachüberstandes das gesamte Dach abstandspflichtig ist. Die Überschreitung beträgt also 0,95 m.

Obwohl wir uns regelrecht betrogen fühlten, haben wir anfangs Überlegungen angestellt, unter welchen Bedingungen sich rechtmäßige Zustände überhaupt herstellen ließen. Denn es war und ist uns wichtig, formal rechtmäßige Zustände zu bekommen, weil wir ansonsten im Falle eines Verkaufs unserer Immobilie eine erhebliche Wertminderung befürchten müssen. Zum einen aufgrund des verunstaltenden Erscheinungsbildes, das auch wir als störend empfinden und darunter leiden; wir selbst würden unser Eigenheim so, wie es jetzt dasteht, nicht kaufen. Zum anderen müssten wir dem Käufer ja angeben, dass das Nachbarhaus den vorgeschriebenen Grenzabstand rechtswidrig nicht einhält, was der Käufer sicherlich mit einem für uns nicht abschätzbaren Preisabschlag bewerten würde, falls er sich unter diesen Umständen überhaupt auf einen Kauf einließe.

Das Ergebnis unserer Nachforschungen, wie man geordnete Verhältnisse bekommen könnte, ist klar und eindeutig. Der rechtswidrige Zustand lässt sich nur durch einen Rückbau des 90 cm weiten Dachüberstands um 45 cm auf 45 cm heilen. Die Eintragung einer Baulast, etwa einer fiktiven Grenze 50 cm weit auf unserem Grundstück (die unserer Nachbarin möglicherweise schon vor ihrer Bauausführung als "Fallback-Strategie" vorgeschwebt haben mag, nachdem ihre Vermessung unseres Grundstücks ergeben hat, dass wir theoretisch 50 cm anzubieten hätten) kann die rechtswidrige Situation nicht heilen. Denn damit wäre der erforderliche Abstand von 6 m zwischen den Häusern trotzdem nicht gegeben.

Aufgrund dieser Erwägungen und um uns Klarheit über die für uns nur schwer durchschaubare Baurechtssituation zu verschaffen, haben wir also beschlossen, das Bauamt der Stadt Braunschweig einzuschalten. Für die ersten Kontakte zum Bauamt nahmen wir ein aktuelles Vorhaben unserer Nachbarn zum Anlass, nämlich die Errichtung eines 2,3 m hohen Sichtschutzzaunes an unserer Terrasse. In einem Gespräch mit dem damaligen Amtsleiter des Bauordnungsamts im Sommer 2000 haben wir die fragwürdigen Zustände auf unserem Nachbargrundstück erläutert und um Überprüfung gebeten. Damals haben wir die konkreten Rechtsverstöße und die genaue rechtliche Situation für uns selbst noch nicht herausgearbeitet und uns leider darauf verlassen, dass die bauaufsichtlichen Überprüfungen aufgrund unserer Hinweise alle eventuell vorhandenen Baurechtsverstöße aufdecken würden. Dem war aber nicht so, denn es passierte schlichtweg gar nichts. Den unerträglich hohen Sichtschutzzaun von 2,3 m Höhe haben wir letztendlich nur dadurch abwenden können, indem wir uns einen Anwalt genommen haben, der ein Ultimatum stellte. Für nur unglaublich günstige 480 DM war dieses verhältnismäßig kleine Übel wenige Tage vor Ablauf des Ultimatums dann auch vom Tisch.

Wir wollen hier den ausführlichen Darstellungen des gesamten Hergangs im Abschnitt "Historie" nicht vorgreifen. Aber der Hinweis, wann wir das Bauamt erstmalig informiert haben, ist uns an dieser Stelle wichtig, zumal es einige Bestrebungen gab und gibt, die Tatsachen diesbezüglich zu verdrehen. Ein konkretes Beispiel dafür sind entsprechende Angaben in der Urteilsbegründung des Oberverwaltungsgerichts, die nicht zur Aktenlage passen!

Die anfängliche Arbeitsweise des Bauordnungsamts hat sich in all den Jahren nicht geändert. Die ganze Angelegenheit wurde immer weiter verschleppt. Nur mit entsprechenden Beschwerden ließ sich irgendetwas bewegen. Das Handwerkliche, wie das Vermessen und Berechnen von Höhen und Dachüberständen, mussten wir selbst übernehmen. Erst nachdem wir dargestellt haben, wie die tatsächlichen Gegebenheiten sind, wurden amtliche Messungen nachgeholt. Veranlasser war dann mehrfach die Bezirksregierung im Rahmen von fachaufsichtlichen Überprüfungen. Was allerdings hinter den Kulissen so alles ablief, das haben wir oft erst viel später erfahren, z. B. aus Unterlagen in den Gerichtsakten bei Akteneinsicht.

In den vielen Jahren Verfahrensdauer, die unser Fall bisher beanspruchte, hatten wir stets den Eindruck, dass sowohl die Behörden als auch die Verwaltungsgerichte uns unterschwellig zu verstehen geben wollten, dass wir unmoralisch handeln, wenn wir uns auf die vom Gesetzgeber zuerkannten Rechte berufen. Aber irgendwo muss die Grenze der Zumutbarkeit doch auch bei den Behörden und den Gerichten liegen. Und diese Grenze muss sich nach unserem Selbstverständnis an den Vorgaben des Gesetzgebers orientieren. Unser Rechtsstaat muss doch die Kapitulation eingestehen, wenn er seinen Bürgern tatsächlich zumutet, dass öffentlich Bedienstete nach Belieben ihren jeweiligen fraglichen moralischen Vorstellungen anstatt den Gesetzen folgen wollen und die Bürger gar nicht mehr davor schützen mögen, dass sie in ihren Rechten verletzt werden.

Wie kommen wir auf solche Gedanken?

Wenn es möglich gewesen wäre, hätte das Bauamt eine begründete Amtshandlung ausführen können, einen Amtsentscheid etwa, um uns dazu zu verpflichten, die Baurechtsverletzung zu dulden. Das Bauamt hat dies aber nicht getan. Wohl deshalb nicht, weil es rechtlich nicht vertretbar gewesen wäre. Wenn es irgendeinen rechtlich legitimen Weg gegeben hätte, den Baurechtsverstoß anders als durch Rückbau zu heilen, dann hätte die Stadt Braunschweig uns diesen Weg doch aufzeigen können. Die Stadt Braunschweig KONNTE uns aber keinen rechtlich unbedenklichen Weg aufzeigen, selbst dann nicht, wenn wir dies gewollt hätten, weil es diesen Weg schlichtweg nicht gab. Deshalb versuchte die Stadtverwaltung anfangs, uns zu Mauscheleien zwischen uns, der Baufirma und unseren Nachbarn zu drängen. Weil wir dies aber ablehnten und auf eine rechtlich einwandfreie Lösung pochten, kam es schließlich doch zum Erlass der Rückbauverfügung und darauf folgend zum erfolglosen Widerspruchsverfahren gegen diese Verfügung bei der Bezirksregierung Braunschweig und schließlich zur Klage der Nachbarin gegen die Verfügung, zu dem epochalen Fehlurteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig und schließlich zu dem noch kritisch zu hinterfragenden Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg.



                                            


Ein denkwürdiger Rechtsstreit

Unser Fall ist epochal!

Vor dem hier vorgestellten UNSEREN Rechtsstreit, an dem wir als Beigeladene zunächst nur am Rande, am Ende aber maßgeblich beteiligt waren, haben wir niemals zuvor irgendeinen Rechtsstreit geführt und waren daher recht unerfahren. Wir haben stets darauf vertraut, dass wir niemals einen Rechtsstreit führen müssten, in dem wir kein Recht haben und deshalb auch nicht Recht bekommen würden. Denklogisch ergibt sich daraus, dass wir nicht rechtsschutzversichert sondern nur haftpflichtversichert sind. Motiviert waren unsere diesbezüglichen Überlegungen zur Absicherung durch unser bis dahin leider tatsächlich vorhandenes Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit Deutschlands und in das einwandfreie und stets logisch nachvollziehbare Funktionieren unserer Behörden und Gerichte.

Die Folge derartiger Überlegungen ist jetzt, dass wir sämtliche entstandenen Kosten des gesamten erst- und zweitinstanzlichen Rechtsstreits zwischen unserer Nachbarin und der Stadt Braunschweig tragen müssen. Denn der Rechtsstreit wurde aufgrund gewisser äußerst denkwürdiger Umstände plötzlich FAKTISCH zum Rechtsstreit zwischen uns − den Beigeladenen − und den Verwaltungsgerichten. FAKTISCH deshalb, weil das formal so gar nicht geht. Aber die Stadt Braunschweig hat sich − warum auch immer − schlichtweg aus ihrer Verantwortung herausgestohlen und nahm ihre hoheitlichen Aufgaben gar nicht mehr wahr. Ein Verrat! Wir, die Beigeladenen, mussten schließlich als die letzte noch auf Legalität bestehende Partei in diesem Rechtsstreit für ganz Niedersachsen darum fechten, dass die Rechtsprechung nicht gänzlich aus dem Ruder läuft. Und zumindest das haben wir geschafft! Aber den Prozess haben wir − was unsere Interessen und die Prozesskosten anbelangt − trotzdem verloren.

Dennoch sind wir nach wie vor absolut davon überzeugt, dass wir im Recht sind, es aber schlichtweg nur nicht zugesprochen bekommen haben! Ein wichtiges Anliegen unserer Domain BauUnrecht.de ist es daher, herauszubekommen, warum das so ist. Um die Wahrheit herauszufinden − nicht nur für uns sondern auch für alle Bürger des Landes Niedersachsen − wollen wir uns hier so lange und so stark engagieren, bis alles ausdiskutiert ist und wir alles genau verstanden haben.

Womit haben wir es hier eigentlich zu tun?
Soll all dies tatsächlich rechtmäßig sein?

Aber der Reihe nach. Nachdem die Bezirksregierung im Widerspruchsverfahren die Rückbauverfügung der Stadt Braunschweig bekräftigt hat, reichte unsere Nachbarin Klage gegen die Rückbauverfügung beim Verwaltungsgericht Braunschweig ein. Den Streitwert gab sie mit 1500 € an. Wir gehen davon aus, dass diese Streitwertangabe mit den tatsächlichen Kosten zusammenhängen sollte, die unsere Nachbarin nach Durchsprache mit ihrer Baufirma, die ja für die Baurechtsverstöße mit verantwortlich ist, ermittelt hat.

Da es primär um die Verletzung unserer nachbarschützenden Rechte ging, wurden wir zu dem Gerichtsverfahren beigeladen. Wir mussten uns einen Anwalt nehmen, weil wir mit der Materie Baurecht überhaupt nicht vertraut waren. Das finanzielle Risiko hielt unser Anwalt in Anbetracht der völlig klaren Rechtslage und wegen der damit verbundenen guten Erfolgsaussichten − wie er uns darlegte − für gering.

Das erstinstanzliche Urteil vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig am 10. September 2003 war für uns dann die erste Ernüchterung. Recht zu haben und Recht zu bekommen sind in unserem Rechtsstaat zwei völlig unterschiedliche Welten, die wirklich nichts miteinander zu tun haben, wie wir von da an auch aus eigener Erfahrung wissen! Im September 2003 war dies unsere erste Lektion, die uns auch hinsichtlich des naiven Glaubens an Rechtsstaatlichkeit in Deutschland eines Besseren belehrte. Vom Hörensagen und aus den Medien wussten wir eigentlich schon damals um die Schwierigkeiten unserer Rechtsprechung. Aber wir haben es damals − zugegebenermaßen aufgrund einer unverantwortlichen Naivität − nicht wirklich geglaubt.

Die Stadt Braunschweig verlor also den Prozess in erster Instanz. Für Niedersachsen brachte dies ein epochales Urteil mit sich, denn es sollten nunmehr Dachüberstände bis etwa 1 m im Grenzabstand zulässig sein, statt wie bisher maximal 50 cm.

Für uns Beigeladene war damit auch noch eine Streitwerterhöhung von 1500 € auf 8500 € verbunden. Unser Anwalt, dessen Gebühren trotz dieser Niederlage durch die Streitwerterhöhung deutlich aufgebessert wurden, hätte sich eigentlich darüber fruen können. Tatsächlich hat er sich über die Streitwertfestlegung aber nicht gefreut, sondern war schockiert über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts.

Was das mündliche Verfahren anbelangt, waren wir sehr darüber verwundert, dass die Stadt Braunschweig das wahre Ausmaß der Baurechtsverstöße unserer Nachbarin eher herunterspielte und nach unserer Auffassung sogar falsche Angaben machte (siehe Abschnitt "Historie"). Wir hatten insgesamt den Eindruck, die Stadt Braunschweig wollte das Verfahren absichtlich verlieren.

Um Klarheit über diverse Ungereimtheiten zu bekommen, beauftragten wir unseren Anwalt damit, die Gerichtsakte mitsamt Beiakten zu sichten und nach Bedarf zu kopieren. Und tatsächlich, durch die Akteneinsicht offenbarten sich uns völlig neue Sachverhalte, die uns sehr zu denken gaben. Im Abschnitt "Historie" werden wir genauer darauf eingehen und aus der Gerichtsakte einige Dokumente auszugsweise oder als Scans der Originale veröffentlichen.

Uns war absolut klar, dass es sich bei dem Urteil nicht nur um ein epochales Urteil sondern offenbar auch um ein epochales Fehlurteil handelte. Denn egal, wie man es betrachtete, es machte einfach keinen Sinn, dass nur wegen eines Daches eine seit über 25 Jahren in Niedersachsen gefestigte Rechtsprechung ausgehebelt wurde. Umso erstaunlicher war es, dass die Stadt Braunschweig nicht in Berufung gehen wollte. Aber warum bloß ging die Stadtverwaltung trotz der Offensichtlichkeit dieses Fehlurteils nicht in Berufung? Unsere Befürchtung war, dass die Stadt Braunschweig genau dieses Fehlurteil wollte, um eine Weiterentwicklung des Rechts in eine nach unserer Auffassung zweifelhafte Richtung voranzutreiben. Für wen eigentlich?

Uns ließ es unser Gewissen als Bürger Niedersachsens gegenüber dem Land und unseren Mitbürgern gar nicht zu, in diesem denkwürdigen Fall auf Rechtsmittel zu verzichten. Sehenden Auges ein offensichtliches Fehlurteil Rechtskraft erlangen lassen? Ja, wir könnten es auch heute nicht zulassen, obwohl wir inzwischen wissen, dass man bei einer Berufung in Kauf nehmen muss, dass durch die nächste Instanz alles noch erheblich verschlimmert werden kann!

Die Verletzung unserer Rechte durch die Nachbarin war die eine Sache. Aber dass das Verwaltungsgericht deshalb nachträglich die Rechtsprechung so verändern wollte, dass solche Verstöße künftig generell geltendes Recht werden sollten? Das hatte eine ganz andere Qualität! Wir hätten uns ein Leben lang gefühlt, als hätten WIR das Land Niedersachsen und somit alle Bürger des Landes verraten, wenn wir hier einfach weggeschaut hätten und untätig geblieben wären.

Wir dachten, dass es doch nicht so weit kommen darf, dass aufgrund von Fehleinschätzungen einer einzelnen Stadtverwaltung sowie des Rechtsirrtums eines einzelnen Verwaltungsgerichts ein epochales Fehlurteil rechtskräftig wird, welches zur Folge haben würde, dass künftig nur noch schmale Lichtschlitze von gerade mal 4 m Abstand zwischen freistehenden Einfamilienhäusern legal sein sollten. Und zwar in ganz Niedersachsen! Und all dies sollte nur deswegen geschehen, damit ein einzelner Bauherr, der einen Baurechtsverstoß begangen hat, durch nachträgliche Änderung der Rechtsprechung quasi INS RECHT GERÜCKT wird! Eine äußerst denkwürdige Vorgehensweise, um Rechtsüberschreitungen zu heilen, die mit unserem Rechtsverständnis überhaupt nicht in Einklang zu bringen war!

Um diesen vermeintlichen Unsinn zu verhindern, mussten also WIR das Rechtsmittel einlegen und auch das Kostenrisiko auf uns nehmen, nachdem für uns absehbar war, dass die Stadt Braunschweig das ergangene Fehlurteil so hinnehmen wollte. Schließlich waren wir doch die Verfechter von möglichst großen Abständen und wollten für uns wenigstens die bis dahin geltenden Mindestabstände einfordern, weshalb wir uns an das Bauordnungsamt wandten und um Abhilfe baten. Wir hatten außerdem den Verdacht, eine Trotzreaktion der Staatsgewalten provoziert zu haben, indem wir auf unser Recht pochten statt uns auf irgendwelche Mauscheleien einzulassen, was der Stadtverwaltung offensichtlich vorschwebte. Und das sollte jetzt ganz Niedersachsen mit ausbaden?

Das Einlegen des Rechtsmittels ging mit einer merkwürdigen Schwierigkeit einher (siehe Abschnitt "Historie"). Nachdem das Rechtsmittel eingelegt war, folgte eine Zeit, in der wir die Arbeit der Behörden machen und/oder akribisch nachvollziehen und teils richtig stellen mussten. Die Stadt Braunschweig musste sogar durch die damalige Bezirksregierung angewiesen werden, die tatsächlichen Sachverhalte richtig zu ermitteln und korrekte Angaben vor dem OVG Lüneburg zu machen. Für uns galt es, regelrechte Schlammschlachten durchzustehen, in denen wir uns Denunziationsbemühungen und ungerechtfertigten Anschuldigungen ausgesetzt sahen. Und wir wurden rechtswidrig unter Druck gesetzt.

Aber trotz all dem hat das OVG am 5. September 2007, also bereits NUR VIER JAHRE nach dem erstinstanzlichen Urteil, das zweitinstanzliche Urteil verkündet!

Es kam so, wie es kommen musste und wie wir es in Anbetracht des steinigen Weges bis zu dieser Urteilsverkündung bereits befürchtet haben. Das erstinstanzliche Fehlurteil wurde vom OVG unmissverständlich richtiggestellt. Der maximal zulässige Dachüberstand im Grenzabstand beträgt nach wie vor 50 cm, daran ließ das OVG keinerlei Zweifel. Was allerdings die Rückbauverfügung zum Rückbau des nunmehr als eindeutig baurechtswidrig erkannten Dachüberstandes anbelangt, hatte die Nachbarin mit Ihrer Klage dennoch Erfolg. Denn die Stadt Braunschweig hat offenbar − wie das OVG feststellte − geschlampt, denn sie hat die Bauunterlagen unserer Nachbarin, die mit Bauanzeige gemäß §69a gebaut hatte, nicht geprüft, obwohl sie Gelegenheit dazu gehabt hätte. So einfach ist die Sache!

Der Streitwert sollte auf 20.000 € erhöht werden, weil der vorsitzende Richter der Auffassung war, dass auch eine Wertminderung des Hauses der Nachbarin zu berücksichtigen sei, die entstanden wäre, wenn sie den Dachüberstand hätte kürzen müssen. Wohl nur wegen des vehementen Protestes unseres Anwalts gegen dieses Vorgehen wurde letztendlich ein Streitwert von nur 15.000 € festgesetzt, also knapp der doppelte Wert dessen, was das Verwaltungsgericht Braunschweig festgelegt hatte. Und genau der zehnfache Wert dessen, was die Nachbarin anfangs angegeben hatte.

Und weil die Stadt Braunschweig überhaupt keinen Antrag gestellt hatte (warum denn wohl nicht?) und wir Beigeladenen ja die Berufungskläger waren, haben wir nun die gesamten Prozesskosten für alle drei Streitparteien sowie für das Oberverwaltungsgericht an der Backe. Das sind ca. 7.000 €. Zuzüglich weiterer Kosten kommen insgesamt ca. 8.000 € zusammen.

Kritik     Vorsicht, Staatsgewalten!

Verstehen Sie unsere Motivation, weshalb wir hier so engagiert sind?

Diskussion     Judikative: Das Spiel mit den Multiplikatoren!

So, jetzt haben wir erstmal ordentlich Druck aus dem Kessel gelassen. Aber mal ganz ehrlich. Verglichen mit marktwirtschaftlichen Strukturen ist unsere Judikative doch äußerst ineffizient. Oder? Unsere freie Marktwirtschaft erzeugt Qualität und Effizienz. Im gesamten Dienstleistungssektor Rechtsprechung gibt es diesen Mechanismus leider nicht ansatzweise. Aber was wollen wir hier noch weiter meckern. Wir Bürger wollen das ja gemeinschaftlich so haben, denn wir haben es in der Hand und lehnen uns trotzdem nicht gegen derartige Missstände auf!

Was die 8.000 € anbelangt, um die wir jetzt ärmer geworden sind − fragen Sie sich vielleicht, wie wir uns diesbezüglich fühlen? Wir wollen es Ihnen gerne verraten: "Wir fühlen uns um 8.000 € betrogen!"



Deutschland braucht Menschen mit gebrochenem Rückgrat



Unser Sohn Marc-Daniel hat ausgerechnet, dass er sich für dieses Geld seinen ersehnten Multimedia-Super-Computers gleich zehnmal hätte kaufen können. Unsere Tochter Anna-Janina rechnet den Betrag in Anzahl Jacken, schicker Schuhe und sonstiger Klamotten um, die sie gern hätte. Und eine bessere Geige für das Jugendsymphonieorchester hätte es ebenfalls geben können. Wir selbst haben uns klargemacht, dass ein weiteres soziales Engagement unsererseits um Größenordnungen effizienter gewesen wäre als "diese Perlen vor die Säue". Der Betrag von 8.000 € hätte − gut verwaltet − für eine Patenschaft für ein Kind in der dritten Welt ausgereicht; von der Geburt an bis zur Volljährigkeit.

Aber man kann die Dinge ja auch ganz anders sehen. Nehmen wir an, es handelt sich um eine Spende an unsere rechtsverarmte Stadt Braunschweig. Und die Aufhebung eines epochalen Fehlurteils zum Wohle der Bürger Niedersachsens ist schließlich auch eine kostspielige Angelegenheit, die sich die Stadtverwaltung vielleicht gar nicht leisten konnte? Sowohl die Initiative und auch das Geld dafür mussten also irgendwoher kommen. Da war es doch unsere bloße bürgerliche Pflicht, mit einer gewissen Opferbereitschaft mal eben für die Behörde einzuspringen.

Wir haben also für die Stadt Braunschweig und für das Land Niedersachsen vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg eventuell nicht nur ein weiteres Mal freiwillig die Backe hingehalten. Aber trotzdem. Nachdem wir nun auch die zweite Backe hingehalten haben und es vor dem Oberverwaltungsgericht noch heftiger als vor dem Verwaltungsgericht gescheppert hat, fragen wir jetzt erst recht, wofür das eigentlich war. Und wir wollen es GANZ GENAU wissen! Denn eigentlich sind wir doch Helden Niedersachsens! Wir haben es durchgefochten, dass künftig keine gerade mal 4 m schmalen Lichtschlitze zwischen frei stehenden Einfamilienhäusern den Eindruck dunkler Winkelgassen vermitteln. Und das gilt für ganz Niedersachsen. Oder … um ganz präzise zu sein … für ganz Niedersachsen außer für uns selbst. Denn für uns selbst greift nun ein spezielles Urteil des Oberverwaltungsgerichts, das uns exakt dasjenige Recht vorenthält, das wir für alle Gemeinden und alle Bürger Niedersachsens erfolgreich zurückerkämpft haben, nachdem das Verwaltungsgericht Braunschweig es dem Land Niedersachsen − nur wegen uns − genommen hat, als wir es für uns zu beanspruchen wagten. Mussten wir dieses letzte zusätzliche Opfer obendrein noch erbringen, um der Macht des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg zu huldigen? Immerhin haben wir dem Oberverwaltungsgericht etwas ABGERUNGEN, und das Gericht musste dazu auf uns herabschauen!

Insgesamt haben wir den Eindruck, dass eine hinter all diesen Vorgängen verborgene Symbolik uns darauf hinweisen will, dass Menschen zweiter Klasse, wie wir es scheinbar sind, sich niemals einen Erste-Klasse-Platz erstreiten können und dass ihnen niemals die Rechte zuerkannt werden, die für Bürger erster Klasse gültig sind. Aber warum nur sind wir Bürger zweiter Klasse? Neben diesem Eindruck haben wir − quasi als eine unseren Seelenfrieden heilende Alternative − noch die Theorie, dass die Macht der geschaffenen Fakten einfach stärker ist als die Macht der Judikative. Aber dazu später mehr.

Neben der Zurückeroberung der seit Jahrzehnten geltenden Abstandsrechte für Niedersachsen halten wir uns u. a. noch zugute, dass wir die Umwelt dadurch erheblich entlastet haben, dass nicht tonnenweise Architektenhandbücher für Abstandsflächen in Niedersachsen neu geschrieben werden müssen. Auch wenn es teuer für uns war, so können wir doch stolz auf das sein, was wir für Niedersachsen getan haben. Aber halt! Was soll diese selbstgefällige Euphorie? Haben wir uns tatsächlich für Niedersachsen verdient gemacht, so dass wir uns gar als Helden betrachten dürften? Oder haben wir stattdessen durch unsere naive Anrufung der Gerichte ungewollt die Entstehung eines enormen Schadens für die Allgemeinheit provoziert, der sich in Zukunft erst noch manifestieren wird? Dieser Frage werden wir unter anderem in der Diskussion des OVG-Urteils ausführlich nachgehen.



                                            


Wie geht es weiter?

Im Gerichtstermin vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg hatten wir ein "Déjà Vu"! Nach dem Vortrag des Anwalts unserer Nachbarin, der heiter bis nahezu euphorisch ausführte, dass er mit seiner schriftlichen Ausarbeitung sein Pulver bereits völlig verschossen hatte und keine weiteren Argumente mehr vorbringen konnte, um die Ausladung von Dachüberständen über 50 cm hinaus zu rechtfertigen, dachten wir instinktiv, dass wir das Verfahren bereits verloren hatten. Wir hätten es vermutlich selbst dann noch gedacht, wäre der theatralische Vortrag des Anwalts um eine Größenordnung dezenter ausgefallen. Den Rest der mündlichen Verhandlung haben wir geduldig "ausgesessen" und überlegt, welche Rolle es noch spielte, WAS der Vorsitzende Richter da aus dem Hut zauberte. Möglichkeiten gab und gibt es bekanntlich unendlich viele und nur die Intention entscheidet über die Auswahl der passenden Argumente, wie es scheint. Ein "Déjà Vu" war es deshalb, weil wir uns erneut die Beliebigkeit der Rechtsprechung vergegenwärtigen mussten, die wir schon zuvor in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig zur Kenntnis zu nehmen hatten.

Im Nachhinein ist zur Bewertung des erstinstanzlichen Verfahrens festzustellen, dass hinsichtlich des Dachüberstandes ausschließlich WIR die richtige Wahrnehmung hatten und deshalb auch nur WIR das erstinstanzliche Urteil korrekt eingeschätzt haben. Das bleibt uns ungenommen! Nicht etwa die fünf Richter des Verwaltungsgerichts Braunschweig lagen richtig, auch nicht die Rechtsabteilung der Stadtverwaltung Braunschweig, die das Urteil des Verwaltungsgerichts offenbar für korrekt hielt. Und auch nicht die Nachbarin, für die das Verwaltungsgericht so urteilte, wie sie es brauchte − aber eben "falsch". Nur wir allein lagen richtig! Und mit dem dadurch erlangten Selbstbewusstsein fragen wir uns jetzt, warum es diesmal anders sein sollte mit "unserer" Einschätzung, dass auch das zweitinstanzliche Urteil offenbar ein Fehlurteil ist. Warum sollten wir uns diesmal "irren"?

Wir liegen wieder richtig, wie gehabt, und alle anderen liegen falsch! Ein klassisches "Déjà Vu" also − wieder fünf Richter im Gerichtssaal (wenn auch diesmal Richter am OVG Lüneburg), wieder eine kraftlose Vertretung der Stadtverwaltung Braunschweig, wieder ein Urteil, das man kritisch hinterfragen muss. "Oder etwa nicht?" Allerdings, damit wir nicht aufgrund weiterer derartiger "Déjà Vus" schließlich ein "ewig grüßt das Murmeltier" durchleben müssen, wollen wir jetzt nicht gleich auf das nächste "Déjà Vu" hinarbeiten. Deshalb haben wir uns dazu entschlossen, "keine" weitere Instanz der Verwaltungsgerichte zu bemühen. Konkret:

Obwohl wir uns ziemlich sicher sind, dass es sich beim zweitinstanzlichen Urteil um ein weiteres EPOCHALES FEHLURTEIL handeln dürfte, haben wir mit den Verwaltungsgerichten endgültig abgeschlossen!"

Desweiteren hielten wir es auch aus vielerlei Gründen für eine gute Idee, dieses Urteil diesmal für Anschauungszwecke Rechtskraft erlangen zu lassen und öffentlich darüber zu diskutieren, welchen Nutzen bzw. welchen Schaden das Urteil für ganz Niedersachsen bringen könnte bzw. auch tatsächlich bringen wird. Hierzu mehr im Abschnitt "OVG Kommentar".

Und selbstverständlich haben wir auch Angst davor, dass die nächste Instanz wieder etwas gänzlich Neues aus dem Hut zaubern würde. Das Gericht der nächsten Instanz könnte z. B. feststellen, dass eine Behebung des vorhandenen BauUnrechts nur durch einen Abriss und Neubau des Hauses zu beseitigen wäre, was der Nachbarin aber nicht zugemutet werden müsse und wir daher zur Duldung des BauUnrechts verpflichtet wären. Diese Feststellung könnte mit Festlegung eines entsprechenden Streitwerts einhergehen, bemessen in Kosten für Abriss und Neubau des ganzen Hauses von − sagen wir mal − zwei Millionen Euro?

Ironie     Das kaputte Messgerät

So sieht's aus. "IM NAMEN DES VOLKES" haben wir genug zur Kenntnis genommen. Jetzt wollen wir es nicht noch einmal "IM NAMEN DES VOLKES" sondern "DIREKT VOM VOLK" wissen. Also von Ihnen, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger! Was erkennen Sie für RECHT?

Ein klares Bild werden Sie sich allerdings allein anhand der beiden ergangenen Urteile nicht machen können. Eine sehr ausführliche Darstellung weiterer Fakten und Vorgänge wird daher in dem Abschnitt "Historie" gegeben. Dort werden wir zum Teil auch offizielle Schriftsätze der Stadt Braunschweig und der Verwaltungsgerichte veröffentlicht. Damit wird es Ihnen ermöglicht, auch über Fragen und Sachverhalte nachzudenken, die in den beiden Gerichtsverhandlungen völlig außer Betracht geblieben sind, obwohl sie nach unserer Auffassung von Bedeutung sein müssten und wir deshalb in unseren Schriftsätzen ausführlich darauf eingegangen sind.

Für die allgemeine Diskussion des bestehenden BauUnrechts dürften unserer Meinung nach mindestens die folgenden Fragen von Interesse sein:

Warum kann sich eine überaus erfahrene Baufirma, die mehr als 12.000 Fertighäuser gebaut hat, hier derart aus der Verantwortung stehlen? Wir haben doch AUCH darauf vertraut und auch darauf vertrauen dürfen, dass eine Baufirma, die nach §69a mit Bauanzeige baut, sich an Recht und Gesetz hält und bei Verletzungen des Baurechts gemäß der explizit dafür abgegebenen Erklärung auch alle Konsequenzen trägt − und nicht die Geschädigten bzw. in ihren Rechten verletzten, wie wir in diesem Fall!

Warum kann sich ebenso die Nachbarin als die Verantwortliche für alles, was in ihrem Namen auf ihrem Grundstück geschieht, hier vollends aus der Verantwortung stehlen?

Warum kann sich die Architektenversicherung, die doch Gelder dafür einsammelt, um Schadensfälle zu regulieren, ebenso aus der Verantwortung stehlen? In den mittlerweile mehr als sieben Jahren seit Bekanntwerden des Schadensfalls ist uns immer noch keine Schadensnummer bekannt gegeben worden, unter der der angebliche Irrtum des Architekten bei der Versicherung angemeldet wurde! Und wir haben bis heute keine Zusage der Versicherung, dass sie den Schaden regulieren würde oder könnte. Warum denn nicht? Stattdessen konnte sich die Nachbarin bei Gericht darauf berufen, dass der Rückbau des Daches sie viel Geld kosten würde! Ist DAS nicht ein Widerspruch?

Warum verhält sich eine Behörde wie die Stadtverwaltung der Stadt Braunschweig derart WIDERSPRÜCHLICH, indem sie einerseits Erklärungen von Bauherren und Baufirmen entgegennimmt, dass diese allein und vollumfänglich für Baurechtsverstöße verantwortlich und haftbar sind, sofern sie nach §69a mit Bauanzeige bauen − und dann doch die Verantwortung auf sich nimmt und Baufirmen bzw. Bauherren, die baurechtswidrig gebaut haben, entlastet? Und zwar zu Ungunsten der geschädigten Nachbarn mit dem Ziel, dass ausschließlich die geschädigten Nachbarn das Nachsehen haben?

Warum hebelt − nach unserem Verständnis − das OVG auf diese denkwürdige Art und Weise den $69a regelrecht aus und stellt sich in WIDERSPRUCH zum Willen des Gesetzgebers, der mit dem eigenverantwortlichen Bauen per Bauanzeige doch etwas ganz Konkretes bezwecken wollte?

Warum verhält sich die Stadtverwaltung desweiteren dadurch WIDERSPRÜCHLICH, indem sie nun selbst baurechtswidrige Zustände aufrecht erhält, für die sie unwidersprochen die Verantwortung wegen angeblicher Schlamperei im Bauamt auf sich genommen hat? Muss die Behörde die baurechtswidrigen Zustände jetzt nicht auf eigene Kosten beheben? Steht die Behörde über dem Gesetz, das sie durchsetzen soll? Sollen die Bürger DAS als ein vorbildliches Verhalten der Verwaltung für das Volk ansehen?

Oder ist das Urteil des OVG und die darin enthaltene Feststellung, dass in der Verwaltung geschlampt wurde, jetzt tatsächlich so zu interpretieren, dass alle Verantwortlichen sich ihre Hände in Unschuld waschen dürfen − ohne dass die Stadtverwaltung durch ihr Fehlverhalten die Geschädigten entschädigen müsste? Oder müsste die Stadtverwaltung jetzt eigentlich von sich aus auf die Idee kommen, den Schaden von Amts wegen zu regulieren, falls sie den Rückbau jetzt nicht mehr verlangen bzw. auf eigene Kosten selbst durchführen darf?

Die Baufirma, die Bauherrin, der Architekt, seine Versicherung, die Behörden und die Gerichte, ALLE muten es UNS wie selbstverständlich zu, dass wir − die Geschädigten und Rechtsverletzten − das BauUnrecht und den uns dadurch entstandenen Schaden zu schultern haben und sonst niemand. Und weil wir es wagten, die Rechtmäßigkeit all dessen anzuzweifeln, müssen wir auch noch für sämtliche Gerichtskosten des Rechtsstreits zwischen der Bauherrin und der Behörde aufkommen − nur weil wir es für unsere Pflicht hielten, die Korrektur eines verkündeten Fehlurteils anzustrengen. DAFÜR mussten wir teuer bezahlen.

Wir bezweifeln aber, dass diese hier geschilderten Vorkommnisse mit dem Willen des Gesetzgebers und mithin mit dem Willen des Volkes auch nur annähernd etwas zu tun haben. Möglicherweise sind die Vorkommnisse nichts anderes als das Resultat von Fehlentwicklungen in der Vergangenheit und gleichzeitig die Ursache für künftige Fehlentwicklungen. Deshalb können und wollen wir das Geschehene nicht einfach so hinnehmen. Das ist der Grund dafür, warum wir als juristische Laien und Nichtpolitiker trotzdem UNSEREN Beitrag zur Weiterentwicklung des Rechts und der Demokratie hier im Internet publizieren. Es ist keinesfalls nur deshalb, weil wir das heilbare, aber statt einer Heilung uns zur Duldung auferlegte öffentliche BauUnrecht nicht ertragen können.

Nein, dies allein ist es nun nicht mehr...
und war es eigentlich auch vorher schon nicht!


Deshalb widmet sich unser Web-Projekt nicht nur allein unserem BauUnrecht, sondern geht teilweise darüber hinaus. Das BauUnrecht ist lediglich der Kristallisationskeim unserer Gedanken, die wir zuvor auch schon hatten, die aber in den letzten sieben Jahren aufgrund der Umstände erheblich an Schärfe gewonnen haben.

Welche Perspektiven würden sich in Zukunft für unsere Gesellschaft auftun, wenn sich alle Nicht-Juristen auch weiterhin überhaupt nicht um derartige Belange scheren würden? Vielleicht wären dann schon bald die Ansichten der weisen Großmutter ein Ankerpunkt für eine Fall-Back-Strategie? Großmutter hätte gesagt:

Soll doch die Nachbarin ihr Dach mit ins Grab nehmen wenn das geht, ansonsten kann sie mir für alle Zeit der Welt gestohlen bleiben!

Nicht die schlechteste Einstellung für den eigenen Seelenfrieden, gibt der Stadtverwaltung den begehrten Freiraum für Winkelgassen hier und dort und führt langfristig dazu, dass uns Freiheit und Demokratie entgleiten. Na toll. Genau das, was wir auch jetzt schon haben, nur gänzlich ohne die horrenden Prozesskosten!

Trotzdem werden wir schon allein der Vollständigkeit halber parallel zu den Arbeiten an dieser Webpage ein privatrechtliches Verfahren gegen das BauUnrecht auf dem Nachbargrundstück anstrengen und es auch nicht versäumen, den Lesern unserer Webpage den Verlauf und die Urteile zu präsentieren.

Was unsere Initiative mit dieser Webpage anbelangt, sind wir absolut davon überzeugt, dass eine gemeinsame präzise Aufarbeitung eines einzelnen Gerichtsverfahrens, wie wir es hier einfach mal versuchen wollen, bestens dazu geeignet ist, das Verständnis für die Vorgänge in der gegenwärtigen Rechtsprechung zu schärfen. Unser Fall scheint uns für eine solche Aufarbeitung auch besonders gut geeignet zu sein. Das Anschauen präparierter Fast-Food-Gerichtsverhandlungen im Fernsehen ist hingegen eher schädlich, weil es ein Pseudo-Verständnis erzeugt, das mit der Wirklichkeit rein gar nichts zu tun hat. Auch Urteilsbegründungen in Papierform sind lediglich Vexierbilder, die einem nach Belieben etwas vorgaukeln können und dies auch tun. Zwei solcher völlig unterschiedlicher Vexierbilder zu exakt demselben Sachverhalt können Sie hier bereits nachlesen. Weitere werden folgen. Wenn überhaupt in Papierform, dann ist der wahre Geist eines Falles nicht in der Urteilsbegründung sondern in der Akte verborgen. Aus unserer Akte werden wir plaudern.



                                            


Herrscht bereits das Recht der geschaffenen Fakten?

Voraussetzung dafür, dass es uns gelingt, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie dauerhaft zu bewahren, ist das genaue Verstehen der Macht der geschaffenen Fakten und die Kenntnis darüber, wie die Macht der geschaffenen Fakten einen Beipass um unsere Gesetze legt und auf diese Weise das Recht der geschaffenen Fakten erschafft. Für uns ist es nicht eine Frage des OB sondern eine Frage des WIE, wenn wir über den Einfluss der geschaffenen Fakten auf das Rechtliche nachdenken. Insofern ist die Überschrift dieses Abschnitts − wenn auch absichtlich − etwas irreführend.

Dass das Recht der geschaffenen Fakten bereits herrscht, geht aus dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts eindeutig hervor. Dieses sich an vielen Stellen selbst widersprechende Urteil führt zum § 7b NBauO aus, dass bei 50 cm Dachüberstand zweifelsfrei die Grenze liegt. Die geschaffenen Fakten führen jedoch dazu, dass diese Grenze im selben Urteil aufgrund von Umständen faktisch wieder aufgehoben wird und 95 cm Dachüberstand in den Grenzabstand hinein − eine Eskalation im 1/3-Bereich − eine Rückbauverfügung der Stadt Braunschweig aufhebt. Gleichzeitig beinhaltet das OVG-Urteil bereits die ersten Dammbrüche hinsichtlich der Überschreitung auch der 1/3-Abstandsregel, denn eine Dachecke des Nachbarhauses reicht ja bereits um mehr als 1/3 in den Grenzabstand hinein. Der Dammbruch beträgt in unserem Fall bereits 21 cm.

Falls Sie in Niedersachsen einen Bauantrag stellen und das Dach Ihres geplanten Hauses ragt mehr als 50 cm in den Grenzabstand hinein, wird der Antrag sicherlich so nicht genehmigt. Das Dach ist dann nämlich insgesamt abstandspflichtig und Sie müssen den Abstand des Hauses so wählen, dass das Dach inklusive Dachrinne 3 m Abstand hält. Stellen Sie keinen Antrag, haben Sie Chancen, über das Recht der geschaffenen Fakten Ihr Ziel dennoch zu erreichen. So einfach ist das! Da weder Ihr Verschulden noch das Verschulden Ihrer Baufirma bei Gericht irgendeine Rolle spielt − so war es jedenfalls in unserem Fall − haben Sie sehr gute Chancen auch bei Vorsatz! Allerdings − Mensch erster Klasse müssen Sie schon sein!

Baufirmen, die ihren Kunden versprechen, dass sie mehr für ihre Bauherren herausholen als andere Baufirmen, haben einen klaren Wettbewerbsvorteil, wenn sie das Recht der geschaffenen Fakten instrumentalisieren. Das Recht der geschaffenen Fakten hat somit gegenüber dem Recht der Legislative für viele klare Vorteile. Es gibt aber sicher auch Nachteile. Einer der möglichen Nachteile für derart rücksichtslose Bauherren wäre, dass ihre Nachbarn NIE WIEDER etwas mit ihnen zu tun haben wollen. Und zwar aus Überzeugung! Wenn wir diese Nachbarn wären, wäre es gewiss so.

Sie sehen also, für viele Rechtsbrecher in unserem Lande macht es durchaus Sinn, es darauf ankommen zu lassen und mal zu schauen, ob man bei Gericht über das Recht der geschaffenen Fakten zu seinem ganz eigenen Recht kommt. Solche Aussichten halten auch das sich immer schneller drehende Rad der Rechtsprechung am laufen und nähren die derzeitige Anwaltsschwemme. Außerdem ... wer traut sich schon noch, das ihm vom Gesetzgeber zugesicherte Recht tatsächlich bei Gericht einzufordern, wenn doch allgemein bekannt ist, dass das Recht der geschaffenen Fakten immer öfter über dem Recht des Gesetzgebers steht! Ist ja nicht jeder so dumm wie wir, die ewig gestrigen, die ihr Geld verschwenden. Auf den Kenntnissen und Vorbehalten der Klugen aber, die wohlwissend nicht ihr Geld zu den Anwälten und Richtern tragen, kann das Recht der geschaffenen Fakten sehr gut aufbauen.

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Dies war unsere Story in aller Kürze!

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Die Aufarbeitung dieser kleinen Story beansprucht bei weitem mehr Raum. Mit dem übrigen Material, das wir Ihnen in den diversen weiteren Abschnitten präsentieren, wollen wir am Beispiel des UNSEREN Rechtsfalls − und in der Diskussion mit Ihnen, wenn Sie wollen − die möglichen Wege der geschaffenen Fakten, die vermutlich zu diesem Ergebnis des Rechtsstreits geführt haben, ergründen und darstellen. Die Anwaltskanzlei unserer Nachbarin hat neben ihrem Heimvorteil Lüneburg noch den Vorteil, dass die Anwälte dort wissen, "...wie Behörden denken und arbeiten und wann man mit wem am besten spricht, um schnell zum Ziel zu gelangen..." − so die Werbung der Kanzlei. Wir haben genau diese Erfahrungen jetzt teils selbst miterlebt und eingesammelt und möchten Ihnen kostenlos unser Wissen, wie Behörden, Gerichte und Anwälte arbeiten, preisgeben.

ALS eine stimme AUS DEM VOLK!

Zum Zweck der besseren Chancengleichheit
durch ein tieferes Verständnis unserer Staatsgewalten,
der "Stütze"(?) der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.




                                            


Nachträge zum Nachdenken

In der folgenden Sparte Reflexionen stellen wir nach und nach einige kritische, diskussionswürdige oder vielleicht auch einfach nur ironisch gemeinte Beiträge ein, die hoffentlich zum Nachdenken und Schmunzeln anregen oder aber auch für die eine oder andere ernsthafte Diskussion gut sind.

Diese Beiträge sind nicht hauptsächlich auf unser Anliegen mit BauUnrecht.de bezogen sondern sollen den Bogen wesentlich weiter spannen. Was ist unser BauUnrecht eigentlich für eine Erscheinung? Welches Umfels bringt derartige Erscheinungen hervor? Was für eine Welt wünschen wir uns eigentlich und was sind wir bereit, dafür zu tun?

Übrigens:

Wir haben nicht geplant, mit unseren Reflexionen jemals fertig zu sein! Oder, anders gesagt, hier soll immer wieder mal etwas Neues erscheinen.

Wenn das Grundgerüst von BauUnrecht.de erst einmal fertiggestellt sein wird, möchten wir anschließend die nachfolgenden Beiträge in einem mehr oder weniger regelmäßigen Rhythmus ergänzen.


Reflexionen




                                            

Erstellung dieser Seite am 07.09.2007
Letzte Aktualisierung dieser Seite am 03.10.2018
Autoren: Andrea und Heinrich Bednarek

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