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Die
RICHTERIN

  BauUnrecht.de


Kommentar zum Urteil des
Landgerichts Braunschweig


Auch die deutsche Demokratie und Rechtsstaatlichkeit
finden irgendwo und irgendwann ein Ende.
Wo und wann? Hier und jetzt!





                                            


Das Urteil des Landgerichts Braunschweig ist am 05.09.2008 rechtskräftig geworden. Die Berufung war nach Auffassung unseres Rechtsanwalts zwar aus "rechtlichen Gründen" zwingend geboten, jedoch waren seiner Ansicht nach die Erfolgsaussichten aufgrund der für ihn und auch für uns klar erkennbaren vielfältigen sachfremden Interessen, die sich im gesamten bisherigen Rechtsstreit gezeigt haben, extrem gering. Sein Fazit:

"Pech mit der Gegenseite."

Bevor wir herausgefunden hatten, dass unsere Nachbarin (damals wohl noch) Staatsanwältin war, war unser Anwalt noch fest davon überzeugt, dass wir die Sache im Großen und Ganzen gewinnen müssten, wenn es mit rechten Dingen zuginge. Nachdem wir aber die bisherigen Geschehnisse gedanklich an der für uns neuen Erkenntnis gespiegelt hatten, gab der Anwalt eine ganz andere Prognose ab. Er meinte nun, es sei so sicher wie das Amen in der Kirche, dass wir den Prozess auch in der nächsten Instanz verlieren würden.

Aber Bilden SIE sich doch bitte Ihre ganz eigene Meinung dazu, was es bedeuten mag, wenn der Richter des Landgerichts Braunschweig ein Kollege der beklagten Bauherrin gewesen ist. Die Bauherrin war gemäß der Auskunft der "Richter- und Staatsanwältedatenbank" (im Jahr 2008) Staatsanwältin und zudem am Landgericht Braunschweig tätig! Mal ganz ehrlich: Was für ein Urteil hätten Sie erwartet? Und warum?

Für uns ist der "Rechts-Irrweg" jedenfalls (hauptsächlich aufgrund dieses besonderen Umstands) an dieser Stelle beendet. Wir sind nun mal nicht (mehr) besonders vertrauensvoll, was den Staat anbelangt. Und zudem sind wir notorisch abergläubisch, was Volksweisheiten anbelangt, die Krähen und ihre Augen betreffen. Aber wie gesagt, bilden SIE sich doch bitte Ihre ganz eigene Meinung hierzu! Denn vor allem dafür stellen wir Ihnen all diese Unterlagen auf unserer Webseite zur Verfügung!

Für uns gibt es jetzt nur noch einige Aufräumarbeiten zu erledigen und ein paar Klarstellungen hinsichtlich des behördlichen und gerichtlichen Vorgehens zusammenzustellen. Die Stadt Braunschweig wird sich noch einmal gegenüber uns und dem Niedersächsischen Volk äußern müssen, auch wenn wir abermals ordentlich Geld dafür bezahlen sollen (siehe "Aktuelles"). Aber schließlich gelten Demokratie und Rechtsstaatlichkeit als "besonders kostbares Gut", weshalb wir doch auch bereit sein sollten, in sie zu "investieren"! Auch wenn diese Investition aufgrund widriger Umstände eine Fehlinvestition werden könnte. Aber die daraus ableitbaren Schlussfolgerungen sollten in das kollektive Bewusstsein des Niedersächsischen Volkes eingehen.

Ansonsten begraben wir aber nach dieser vergebenen Liebesmühe zu unserem Vaterland an diesem für uns entscheidenden Meilenstein unseren Glauben an Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Deutschland. Sollen sich doch die Rechtsphilosophen über das Gemeinte und das Gegebene den Kopf zerbrechen.

Dieses dritte Urteil "IM NAMEN DES VOLKES!", gesprochen vom Richter Schütz des Landgerichts Braunschweig, welches wir abermals teuer bezahlt haben, widmen wir ebenso wie die beiden anderen ergangenen Urteile dem Volk Niedersachsens. Mag auch dieses Urteil dem Volk zeigen, was genau angeblich IN SEINEM NAMEN geschieht.

Nach unserer Auffassung sind wir auch mit diesem Urteil näher an "UnEingikeit" als an "Einigkeit" und auch näher an "UnRecht" als an "Recht"... .

Ein ausführlicher Kommentar folgt irgendwann noch an dieser Stelle!



                                            


Ach ... übrigens!
Kennen Sie schon den neuesten Niedersachsen-Witz? Ist brandneu und besitzt dennoch die seit Jahrmillionen gültige Ewigkeitsklausel der Krähenregel!

Fragt ein niedersächsischer Richter einen Architekten, wie er seine schwierige Aufgabe bewältigen soll:

Wie soll ich erkennen, ob ein Architekt, der den Grenzabstand um einen Meter unterschritten hat, die Rechtslage wirklich nicht kannte oder nur vorgibt, die genaue Rechtslage nicht gekannt zu haben?

Der Architekt antwortet prompt:

Ein Architekt, der die genaue Rechtslage nicht kennt, baut mit 3 m Grenzabstand. Ein Architekt, der vorgibt, die Rechtslage nicht gekannt zu haben, baut mit 2 m Grenzabstand!




                                            



Liebe Besucher unserer Webseite,

die vorbereiteten weiteren Ausführungen haben wir an dieser Stelle nicht (mehr) veröffentlicht, nachdem wir uns anhand umfangreicher Internet-Recherchen davon überzeugt haben, dass es in vergleichbaren Fällen zur politischen Verfolgung der Rechtsverletzten und zur Konstruktion von Straftaten gegen sie seitens der deutschen Justiz gekommen war!

Unglaublich?

Dann schauen Sie sich doch bitte z. B. die Webseite Rechtsverweigerung.de an. Eine Webseite, die in einem wahren Rechtsstaat niemals existieren würde!

Wir müssen es jetzt dem investigativen Journalismus - sofern er in Deutschland noch existent ist - überlassen, die Bürger über die Arbeit der Justiz hinter deren Kulissen aufzuklären. Unsere BauUnrecht-Akten stehen dafür zur Verfügung!

Die Selbstimmunisierung und Selbstbegünstigung der deutschen Richter und Staatsanwälte muss endlich aufhören!

Wir begehren, dass eine Sonderkommission unseren Rechtsfall im Nachhinein gründlich untersucht!

Wir begehren, dass wir vom Staat wegen irreführender Vorspiegelung von Rechtsstaatlichkeit entschädigt werden!

Wir begehren, dass jede Gerichtsverhandlung zum Zweck der Beweissicherung mindestens für die Dauer eines durchschnittlichen Menschenlebens aufgezeichnet wird!




Erstellung dieser Seite am 05.09.2008
Letzte Aktualisierung dieser Seite am 03.10.2018
Autoren: Andrea und Heinrich Bednarek

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