Kommentar zum Urteil des
Landgerichts Braunschweig
Auch die deutsche Demokratie und Rechtsstaatlichkeit
finden irgendwo und irgendwann ein Ende.
Wo und wann? Hier und jetzt!
Das Urteil des Landgerichts Braunschweig ist am 05.09.2008 rechtskräftig geworden. Die Berufung
war nach Auffassung unseres Rechtsanwalts zwar aus "rechtlichen Gründen" zwingend
geboten, jedoch waren seiner Ansicht nach die Erfolgsaussichten aufgrund der für ihn und auch
für uns klar erkennbaren vielfältigen sachfremden Interessen, die sich im gesamten
bisherigen Rechtsstreit gezeigt haben, extrem gering. Sein Fazit:
"Pech mit der Gegenseite."
Bevor wir herausgefunden hatten, dass unsere Nachbarin (damals wohl noch) Staatsanwältin war, war unser
Anwalt noch fest davon überzeugt, dass wir die Sache im Großen und Ganzen gewinnen
müssten, wenn es mit rechten Dingen zuginge. Nachdem wir aber die bisherigen Geschehnisse
gedanklich an der für uns neuen Erkenntnis gespiegelt hatten, gab der Anwalt eine ganz andere Prognose ab.
Er meinte nun, es sei so sicher wie das Amen in der Kirche, dass wir den Prozess auch in der nächsten Instanz
verlieren würden.
Aber Bilden SIE sich doch bitte Ihre ganz eigene Meinung dazu, was es bedeuten mag, wenn der Richter
des Landgerichts Braunschweig ein Kollege der beklagten Bauherrin gewesen ist. Die Bauherrin war gemäß
der Auskunft der "Richter- und Staatsanwältedatenbank" (im Jahr 2008) Staatsanwältin und zudem
am Landgericht Braunschweig tätig! Mal ganz ehrlich: Was für ein Urteil hätten Sie
erwartet? Und warum?
Für uns ist der "Rechts-Irrweg" jedenfalls (hauptsächlich aufgrund dieses besonderen Umstands)
an dieser Stelle beendet. Wir sind nun mal nicht (mehr) besonders vertrauensvoll, was den Staat anbelangt. Und
zudem sind wir notorisch abergläubisch, was Volksweisheiten anbelangt, die Krähen und ihre Augen
betreffen. Aber wie gesagt, bilden SIE sich doch bitte Ihre ganz eigene Meinung hierzu! Denn vor allem dafür
stellen wir Ihnen all diese Unterlagen auf unserer Webseite zur Verfügung!
Für uns gibt es jetzt nur noch einige Aufräumarbeiten zu erledigen und ein paar Klarstellungen
hinsichtlich des behördlichen und gerichtlichen Vorgehens zusammenzustellen. Die Stadt Braunschweig
wird sich noch einmal gegenüber uns und dem Niedersächsischen Volk äußern müssen, auch wenn wir
abermals ordentlich Geld dafür bezahlen sollen (siehe "Aktuelles"). Aber schließlich gelten
Demokratie und Rechtsstaatlichkeit als "besonders kostbares Gut", weshalb wir doch auch bereit
sein sollten, in sie zu "investieren"! Auch wenn diese Investition aufgrund widriger Umstände
eine Fehlinvestition werden könnte. Aber die daraus ableitbaren Schlussfolgerungen sollten in das
kollektive Bewusstsein des Niedersächsischen Volkes eingehen.
Ansonsten begraben wir aber nach dieser vergebenen Liebesmühe zu unserem Vaterland an diesem
für uns entscheidenden Meilenstein unseren Glauben an Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in
Deutschland. Sollen sich doch die Rechtsphilosophen über das Gemeinte und das Gegebene den Kopf
zerbrechen.
Dieses dritte Urteil "IM NAMEN DES VOLKES!", gesprochen vom Richter Schütz des Landgerichts
Braunschweig, welches wir abermals teuer bezahlt haben, widmen wir ebenso wie die beiden anderen
ergangenen Urteile dem Volk Niedersachsens. Mag auch dieses Urteil dem Volk zeigen, was genau angeblich
IN SEINEM NAMEN geschieht.
Nach unserer Auffassung sind wir auch mit diesem Urteil näher an "UnEingikeit" als an
"Einigkeit" und auch näher an "UnRecht" als an "Recht"... .
Ein ausführlicher Kommentar folgt irgendwann noch an dieser Stelle!
Ach ... übrigens!
Kennen Sie schon den neuesten Niedersachsen-Witz? Ist brandneu und besitzt dennoch die seit
Jahrmillionen gültige Ewigkeitsklausel der Krähenregel!
Fragt ein niedersächsischer Richter einen Architekten, wie er seine schwierige Aufgabe
bewältigen soll:
Wie soll ich erkennen, ob ein Architekt, der den Grenzabstand um einen Meter
unterschritten hat, die Rechtslage wirklich nicht kannte oder nur vorgibt, die
genaue Rechtslage nicht gekannt zu haben?
Der Architekt antwortet prompt:
Ein Architekt, der die genaue Rechtslage nicht kennt, baut mit 3 m Grenzabstand.
Ein Architekt, der vorgibt, die Rechtslage nicht gekannt zu haben, baut mit 2 m
Grenzabstand!
Liebe Besucher unserer Webseite,
die vorbereiteten weiteren Ausführungen haben wir an dieser Stelle nicht (mehr) veröffentlicht,
nachdem wir uns anhand umfangreicher Internet-Recherchen davon überzeugt haben, dass es in
vergleichbaren Fällen zur politischen Verfolgung der Rechtsverletzten und zur Konstruktion
von Straftaten gegen sie seitens der deutschen Justiz gekommen war!
Unglaublich?
Dann schauen Sie sich doch bitte z. B. die Webseite Rechtsverweigerung.de an.
Eine Webseite, die in einem wahren Rechtsstaat niemals existieren würde!
Wir müssen es jetzt dem investigativen Journalismus - sofern er in Deutschland noch existent
ist - überlassen, die Bürger über die Arbeit der Justiz hinter deren Kulissen aufzuklären.
Unsere BauUnrecht-Akten stehen dafür zur Verfügung!
Die Selbstimmunisierung und Selbstbegünstigung der deutschen Richter und Staatsanwälte muss
endlich aufhören!
Wir begehren, dass eine Sonderkommission unseren Rechtsfall im Nachhinein gründlich untersucht!
Wir begehren, dass wir vom Staat wegen irreführender Vorspiegelung von Rechtsstaatlichkeit
entschädigt werden!
Wir begehren, dass jede Gerichtsverhandlung zum Zweck der Beweissicherung mindestens für die
Dauer eines durchschnittlichen Menschenlebens aufgezeichnet wird!
Erstellung dieser Seite am 05.09.2008
Letzte Aktualisierung dieser Seite am 03.10.2018
Autoren: Andrea und Heinrich Bednarek
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