![]()
Hauptseite
|
BauUnrecht.de | |
| Hauptseite | Themen | Impressum | | ||
Historie
PANNEN? EinleitungIn unserer Story haben wir versprochen, dass wir die denkwürdigen Vorgänge in dem äußerst ungewöhnlichen Rechtsstreit den interessierten Lesern, die sich auch gern mal mit Akten befassen und mehr über die Arbeit von Behörden, Gerichten und Anwälten aus der Sicht von juristischen Laien und Opfern der Justiz − als die wir uns sehen − erfahren möchten, in dieser Historie detailliert vorstellen.
Wir wollen Ihnen zeigen, Neben der reinen Bereitstellung zahlreicher Dokumente, die überwiegend aus den Gerichtsakten stammen, geben wir zusätzliche Hinweise auf Fakten und Hintergründe und stellen unsere Erfahrungen und die Zusammenhänge möglichst genau dar. Und wir äußern selbstverständlich auch ausgiebig unsere Meinung und Kritik! 1998: So hat alles begonnen.Nach vielen Jahren Wartezeit erwarben wir in 1998 endlich ein Baugrundstück im Ortsteil Rautheim in Braunschweig. Wir kauften uns alsdann die Planungs-Software "ArCon − visuelle Architektur" und begannen frohen Mutes mit dem eigenen Entwurf unseres Einfamilienhauses sowie mit den Planungen des gesamten Bauvorhabens. Es lief alles prächtig, wobei wir aber dennoch ein mulmiges Gefühl hatten. Denn wir waren bereits damals gebrannte Kinder.Zuvor scheiterte nämlich der von uns lange Zeit geplante und sorgfältig vorbereitete Erwerb eines "Tandem-Grundstücks": eines Reihenhausgrundstücks für die allein lebende (Schwieger-)Mutter in Kombination mit einem Grundstück für unser Einfamilienhaus in direkter Nachbarschaft, d. h. mit einer gemeinsamen Grenze. Wir fanden tatsächlich eine perfekt passende Kombination zweier Grundstücke und führten intensive Verhandlungen mit dem Makler des zugehörigen Reihenhaus-Grundstücks. Aber schließlich scheiterten wir an fragwürdigen Praktiken des Maklers und dessen Bauträgers. Unser Traum, eine gemeinsame Pforte zwischen den Gärten, zerplatzte damals mit den knallharten Worten des Maklers:
Wer nicht will, dass ich mehr für meine Unsere Bedenken hinsichtlich einer solchen Vorgehensweise, die wir nicht akzeptieren wollten, lösten diese heftige Klarstellung des Maklers mit den entsprechenden Konsequenzen für uns aus. Uns war die gemeinsame Pforte im Garten SEHR VIEL wert, aber SO VIEL nun auch wieder nicht! Unsere (Schwieger-)Mutter musste ihr Bauvorhaben absagen. Durch diese Erfahrung stark traumatisiert, hat sie für sich entschieden, nie wieder an ein Bauvorhaben auch nur zu denken. Ein Trost war für uns damals die Tatsache, dass die anderen beiden Parteien des Dreierhauses bereits vor uns wegen diverser Ungereimtheiten und unakzeptabler Formulierungen in den Verträgen abgesprungen waren. Wir waren halt bloß die letzten, die aufgegeben haben. Diese erste Lektion machte uns schon früh klar, wie schwierig es derzeit für Leute in Niedersachsen ist, die bauen und dabei ehrlich bleiben wollen. Aber wir haben uns damals mit unserem korrekten Verhalten selbstverständlich richtig entschieden. Denn: Natürlich hat der Makler problemlos andere Bauherren gefunden, die mit ihm gebaut haben. Allerdings konnte keiner von ihnen tatsächlich einen Nutzen aus dieser Vorteile verheißenden Vorgehensweise schöpfen, weil die Baufirma mitten in der Rohbauphase Konkurs angemeldet hat. Es war auch nicht der erste Konkurs dieses Bauunternehmers, wie wir durch eine Auskunft der Handwerkskammer erfuhren. Diesmal wurde der Name der Ehefrau des bereits zuvor durch Konkurs gescheiterten Unternehmers verbraucht.
Aber das ist doch kein Problem! Für die Bauherren, von denen wir zuvor angenommen hatten, sie würden von diversen unrechtmäßig erlangten Vorteilen profitierens, war das allerdings schon ein Problem. Denn Baufirmen, die ein Objekt einer Konkursfirma weiterbauen, rechnen das bereits Vollbrachte möglichst weit in Richtung Null herunter. Statt Vorteile für sich zu verbuchen, haben diese Bauherren − wie wir später in Erfahrung gebracht haben − erheblich draufgezahlt und waren auch nervlich ziemlich am Ende. Aber das war nun wirklich nicht mehr unser Problem. 1998/1999: Im WinterHier zwischen ist noch mindestens eine Geschichte zu erzählen!Da war doch z. B. was mit der Erschließung (oder eher der NICHT-Erschließung?) unseres Grundstücks... Diese Story wird irgendwann noch nachgereicht. 1999: Im Frühjahr und SommerDer Rohbau unseres Einfamilienhauses wurde erstellt.Wichtig für den hier gegenständlichen Rechtsstreit ist an dieser Stelle ganz besonders dieses eine Bild, das zeigt, wie sich unser Haus in das gewachsene Gelände einfügt. Das noch unberührte Ackerland vor dem Rohbau ist das Grundstück der Familie der Nachbarin, mit der wir jetzt im Streit leben. Mit Berücksichtigung des abgetragenen und seitwärts gelagerten Mutterbodens (ca. 30 cm) ragt das ursprüngliche natürliche Gelände in etwa bis auf die Höhe des Rohfußbodens heran. Das Haus fügt sich somit sehr gut in den gewachsenen Boden ein. Dies sei hier vorab angemerkt, für ein besseres Verständnis unserer späteren Ausführungen, in denen wir klarstellen wollen, dass wir trotz einer uns arg benachteiligenden Erschließungssituation alles daran gesetzt haben, unser Gebäude optimal in das gewachsene Gelände einzufügen. Es geht dabei um die "Schlammschlacht" wegen eines uns im Nachhinein von der Abteilung für Baurecht der Stadt Braunschweig untergeschobenen Höhenbezugspunktes für unser Haus, um uns zu... Aber bilden Sie sich doch bitte anhand der hier bereitgestellten Akten eine eigene Meinung zu diesem unglaublichen Vorgehen der Behörde. Und überlegen Sie selbst, was das wohl sollte! 1999: Im HerbstIm Herbst 1999 haben unsere heutigen Streitnachbarn im Zuge ihrer Bauvorbereitungen ohne unsere Kenntnis und somit ohne Zustimmung unser Grundstück sowie unseren bereits fertiggestellten Rohbau von ihrer Baufirma vermessen lassen.Diesen Sachverhalt erfuhren wir aber erst am 22.07.2002 bei einer Akteneinsicht bei der Bezirksregierung Braunschweig, Bauaufsicht, aus einem Schreiben der Nachbarin an ihre Baufirma vom 29.01.2002, in dem sie bestimmte Ergebnisse dieser Vermessungen erfragte. Doch warum wurden wir im Herbst 1999 nicht gefragt, ob wir diesen Vermessungen zustimmen? Wir hatten unsere Adressen und Telefonnummern bereits zuvor für alle Fälle ausgetauscht. Welchem Zweck diente also eine derartige Geheimaktion? Warum diese eigenen Messungen anstatt einen Blick in unsere Planungsunterlagen zu werfen, die auf der Baustelle auslagen? Heute wissen wir, dass die Baufirma der Nachbarin "vermeintlich" falsch gemessen hat und diese (irrtümlich oder doch eher vorsätzlich falsch ermittelten?) Messwerte z. B. vorteilhaft in ihrem Antrag vom 21.10.1999 auf eine Befreiung von der Traufhöhe für ihr Haus (s. u.) angegeben hat. Wie wir aus diversen Streifzügen durch das Internet in den letzten Jahren wissen, sind derartige Vorkommnisse kein Einzelfall. Es könnte durchaus eine "Masche" sein. Daher wäre es aus unserer Sicht sinnvoll, entsprechende Statistiken zu erheben, um das mal systematisch zu untersuchen. Aus dieser Zeit im Herbst 1999 (unter anderem) stammt übrigens auch unsere Vertrauensfrage , die wir in unseren Reflexionen aufwerfen. 1999-10-21Am 21. Oktober 1999 beantragten unsere Nachbarn und deren Baufirma eine Befreiung von der im Bebauungsplan festgesetzten Traufhöhe um 45 cm.Befreiungsantrag Traufhöhe (pdf) Von diesem Antrag haben wir allerdings erst im Januar 2001 anlässlich einer Beschwerde beim Bauordnungsamt Kenntnis erlangt. Oder genauer: Tags zuvor von einer ganz in der Nähe wohnhaften Staatsanwältin, die scheinbar über alles sehr genau Bescheid weiß! (Erst viele Jahre später sollten wir erfahren, dass die beiden Damen damals Berufskolleginnen waren.) Zum besseren Verständnis unserer Ausführungen sei hier darauf hingewiesen, dass im Befreiungsantrag noch beide Eheleute als Bauherren aufgeführt sind und somit beide verantwortlich sind. Allerdings genügt eine einfache Erklärung der Nachbarin, dass sie Alleinbesitzerin des Grundstücks ist, damit die Behörden und Gerichte die Mitverantwortung des Ehepartners Dr. [...] fortan außer Acht lassen (müssen ?). Deshalb sprechen auch wir hier meistens von "der Nachbarin" und nur selten von "den Nachbarn". Die zusammen mit dem Befreiungsantrag eingereichten Bauunterlagen weisen auch die Höhe unseres Fertigfußbodens sowie die Höhe des Fertigfußbodens des zweiten Nachbarhauses unserer Nachbarin auf. Beide Höhenangaben sind auffällig falsch. Und zwar weichen sie von den tatsächlichen Höhen erheblich nach oben ab. Was besonders merkwürdig ist: die Höhenangaben in den später nachgereichten Bauunterlagen (sie wurden erst nach unserer Beschwerde u. a. aufgrund der Höhenlage des Nachbarhauses eingereicht) weichen von diesen Höhenangaben abermals drastisch ab − und zwar in Richtung noch höherer Werte! Kurzum, dem Bauordnungsamt wurden Fertigfußbodenhöhen der umliegenden Häuser untergeschoben, die um ca. 50 cm zu hoch angegeben sind. So viel zu der Befreiungsbegründung, "das Bauvorhaben in Bezug zu den beiden Nachbargebäuden errichten" zu wollen. Tatsächlich errichtet wurde das Bauvorhaben schließlich noch weit über die genehmigte Traufhöhe hinaus. Das Gelände musste als Folge dieser unsinnigen Höhenschinderei großflächig aufgeschüttet werden, so dass das Haus jetzt auf einer künstlichen Erhebung, ca. 70 cm über dem natürlich gewachsenen Boden, steht. Es verunstaltet die Umgebung, da es sich nicht in dieselbe einfügt, sondern in einem belastenden Gegensatz zu ihr steht. Gleichwohl geben die Nachbarn im Befreiungsantrag an, höher bauen zu müssen, um ein "verzerrtes Erscheinungsbild" vermeiden zu wollen. Das resultierende "harmonische Erscheinungsbild" sieht jetzt so aus: Die Blickrichtung ist etwa in Richtung Norden, das natürliche Gelände fällt von links nach rechts und von vorn nach hinten ab. Das Gelände auf dem Grundstück der Nachbarin steigt aber von vorn nach hinten an und das Haus steht auf einem künstlich geformten Hügel. Da unser Haus aufgrund einer wesentlich größeren Grundfläche bei gleicher Dachneigung von 45° relativ gesehen deutlich höher ist als das Haus der Nachbarin, tritt die krasse Unstetigkeit aus dieser Perspektive eher geringer in Erscheinung als sie tatsächlich ist. An der gemeinsamen Grundstücksgrenze kommt es jedoch − verstärkt noch durch den unzulässig kleinen Grenzabstands von nur 2 Metern − zu einem unerträglich verunstaltenden Erscheinungsbild. Welch eine Glanzleistung für das städtische Erscheinungsbild! Errichtet von einer Baufirma, die mit über 12.000 gebauten Häusern über genügend Erfahrung verfügen müsste, um es besser zu können. Anfangs, als wir noch miteinander sprachen, begründete der Ehemann der Nachbarin die Situation damit, dass dadurch das Wasser vom eigenen Haus ferngehalten werden sollte. NA VIELEN DANK! Es gibt im obigen Befreiungsantrag einige weitere Unstimmigkeiten. So kann gemäß B-Plan der Kanaldeckel 95.75 ü. NN nicht der Bezugspunkt für die Erdgeschoßfußbodenhöhe EFH sein. Plausibler Bezugspunkt für EFH gemäß B-Plan ist 95,52 ü. NN, also 23 cm tiefer. Hier wurden schon mal 23 cm über der zulässigen Höhe eingeplant und vom Bauordnungsamt so abgesegnet. Auch die Mittlere Geländehöhe, auf die die Traufe bezogen wird, ist um ca. 10 cm zu hoch angegeben. Diese Unstimmigkeiten erscheinen zugegebenermaßen unbedeutend. Sie sind jedoch lediglich der Anfang einer langen Kette von "Irrtümern", wie wir noch zeigen werden. Diese "Irrtümer" sind stets zu Gunsten der Bauherrin und benachteiligen uns, die betroffenen Nachbarn. Die gesamte Kette all dieser denkwürdigen Irrtümer setzt sich bei den Behörden fort und findet auch eine Entsprechung bei der "freien Tatsachenwürdigung" der drei Gerichte, die sich mit unserem BauUnrecht auseinandergesetzt haben. Ja, man kann gewiss die gesamte Entfernung des Mondes zur Erde durch genügend viele spitzfindige Argumente zentimeterweise bis auf Null wegdiskutieren. Dennoch wird der Mond dadurch ganz bestimmt niemals hier auf der Erde erscheinen. Vielmehr wird eine Gesamtbetrachtung − sofern man diese nicht böswillig unterlässt − stets recht gut den korrekten Abstand aufweisen und die Abstandsbeugung als solche entlarven. Deshalb: Entscheiden Sie selbst bei all den weiteren kleinen und großen Irrtümern, die wir in dieser historischen Gesamtschau unseres BauUnrechts noch aufzeigen werden, bis zu welchem Punkt Sie an eine "Irrtümerkette" glauben mögen bzw. wann Sie von diesem Glauben abfallen müssen! 1999-11-04Bereits am 4. November 1999 erging der Befreiungsbescheid der Stadt Braunschweig an die Nachbarin. Welch erstaunlicher Unterschied. Hier waren es nur zwei Wochen zwischen Antrag und Bescheid!Zum Vergleich: Unser Antrag, den wir nachträglich stellten, um unsere angeschmutzte Wäsche reinzuwaschen, brauchte hingegen 11 Monate (Antrag gestellt am 22.08.2006, Befreiung bescheidet am 17.07.2007, also kurz vor dem Termin der Gerichtsverhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg am 05.09.2007). Die Ladung zum OVG-Termin erging übrigens einen Tag davor, am 16.07.2008. Ist an unserer Vermutung vielleicht doch etwas dran, dass der Antrag zurückgehalten wurde, weil die Stadt Braunschweig Druckmittel gegen uns sammeln wollte? Und als es absehbar war, dass nicht genügend Substanz gegen uns zusammengetragen werden konnte, wurde diese Strategie kurz vor dem OVG-Termin aufgegeben? Aber vielleicht klärt die Stadt Braunschweig diesen Sachverhalt eines Tages für die Leser von BauUnrecht.de auf − zwecks besserer Transparenz der behördlichen Arbeit für die Bürger? 1999-11-26Alle Nachbarn von Bauherren in Niedersachsen − Vorsicht Falle!Eine genehmigungsfreie Baumaßnahme gemäß § 69a NBauO kann trotz einer solchen vom Bauamt ausgestellten "Eingangsbestätigung der Unterrichtung zur genehmigungsfreien Baumaßnahme"
Eingangsbestätigung § 69a (pdf)
Denn die Bauaufsichtsbehörden sind aufgrund des Urteils des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 5. September 2007 nunmehr in bestimmten Fällen zum widersprüchlichen Handeln gezwungen. Oder, anders betrachtet, den Bauaufsichtsbehörden wird es jetzt ermöglicht, sich widersprüchlich zu verhalten. Je nachdem, wie die Behörden es gerade brauchen. Konkret: Auch wenn eine Behörde gemäß § 69a NBauO die erforderliche Erklärung entgegengenommen hat, welche den Bauherrn und dessen Entwurfsverfasser in die Pflicht nimmt, baurechtskonform zu bauen, darf (oder genauer: braucht) die Behörde bei etwaigen Verstößen gegen Baurecht die Rechte der geschädigten Nachbarn nicht mehr durch(zu)setzen, sofern sie selbst z. B. bei der Genehmigung von Befreiungsanträgen nicht sorgfältig genug geprüft sondern ihre Arbeit entweder gar nicht gemacht oder sonstwie geschlampt hat! Diese Auffassung des OVG Lüneburg diente einer damaligen Staatsanwältin und heutigen Richterin (unserer Nachbarin) als Notanker, der dazu verwendet wurde, dass wir auf dem uns zugefügten Schaden sitzen geblieben sind und zudem die uns auferlegten horrenden Kosten des verlorenen Rechtsstreits zu schultern hatten. Diese in unsere Rechtsprechung neu eingebrachte "Masche" stellt jetzt alle Nachbarn von Bauherren vor gravierende Probleme. Wie können diese Nachbarn nun überhaupt noch sicher sein oder gar sicher stellen, dass ihre Rechte nicht wegen Veruntreuung seitens der Behörden schlichtweg wertlos verfallen? Am sichersten wäre nach unserer persönlichen Einschätzung wohl ein "Widerspruch gegen alle Baumaßnahmen aus allen rechtlichen Gründen", sobald sich auch nur abzeichnet, dass in der Nachbarschaft gebaut werden soll. Aber vielleicht können die Experten uns und unsere Leser hierüber mal aufschlauen? Wir als gebrannte Nachbarn können jedenfalls ruhigen Gewissens nur empfehlen, grundsätzlich Widerspruch gegen ALLES einzureichen − als eine logische Folge des o. g. OVG-Urteils. Als Fazit bleibt festzuhalten: "So viel Unrecht und so viele Nachteile für alle Haus- und Grundbesitzer in allen Städten und Gemeinden Niedersachsens − für einen einzelnen Vorteil!" 2000-08-03Dieses auf den ersten Blick scheinbar unbedeutende Dokument (Blatt 33 der Gerichtsakte am Verwaltungsgericht Braunschweig) hat es in sich, denn es belegt, dass wir tatsächlich schon frühzeitig gegen die Baurechtsverstöße auf dem Nachbargrundstück vorgegangen sind, was die Gerichte jedoch trotz aller Hinweise und Richtigstellungen unsererseits schlichtweg nicht gewürdigt haben und in den Urteilsbegründungen statt dessen stets nur unsere schriftliche Anzeige vom 4. März 2001 genannt wird, die wir jedoch bereits aufgrund der Untätigkeit der Behörden als "wiederholte" Anzeige in Schriftform erstatteten.
Unzulässig hoher Sichtschutz (pdf)
Hier der Ausschnitt mit dem Erstellungsdatum des Dokuments:
Ausschnitt mit Datum (pdf)
Nach mehreren vorangegangenen Auskunftsterminen an verschiedenen Stellen des Bauordnungsamts ersuchten wir schließlich an dem besagten 3. August 2000 einen Besprechungstermin direkt beim damaligen Amtsleiter. In diesem Gespräch gaben wir der Bauaufsichtsbehörde die gedrungene Situation mit der Aufschüttung, der Mauer und dem zu hoch errichteten Sichtschutzzaun anhand diverser vorgelegter Bilder zur Kenntnis und baten um Abhilfe. Bereits in diesem Gespräch beteuerte der Amtsleiter, dass dort − bis auf den in der Tat zu hohen Sichtschutzzaun − "alles rechtens" sei. Diese Auskunft gab er uns ohne eine Inaugenscheinnahme vor Ort und ohne Prüfung der Baupläne. Von den zahlreichen Bildern, die wir vorlegten, nahm er lediglich dieses eine Bild mit dem zu hohen Sichtschutzzaun zu den Akten. Bei einer späteren Inaugenscheinnahme, von der wir erst aus den Gerichtsakten Kenntnis erlangten, wurden der unzulässige Dachüberstand und der zu geringe Grenzabstand des Nachbarhauses ebenfalls nicht weiter beachtet, worauf sich die Nachbarin in dem späteren Verfahren als eine "Quasi-Legitimation der Grenzabstandsverletzung durch die Behörde" berufen hat. Was lernen wir daraus? Wir lernen daraus, dass wir einfachen Bürger stets schlauer sein müssen als alle Staatsbediensteten (zu denen auch unsere Streitnachbarin zählt) mit all ihren fachlichen und juristischen Ausbildungen, wenn wir unsere Rechte tatsächlich für uns durchsetzen wollen. Und selbst das reicht nicht, wenn Behörden und Gerichte gewillt sind, Gesetze schlichtweg zu leugnen. Außerdem ist uns klar geworden, dass ein vertrauensvolles "Vorsprechen in der Amtsstube" eher dazu führt, dass man seine Rechte möglicherweise verwirkt, weil man sich später nicht auf etwas Schriftliches − und nur das zählt VIELLEICHT − berufen kann. Künftig gilt für uns daher in Behördensachen: Nie wieder erst vertrauensvoll nachfragen, ob an einer Sache etwas faul ist, sondern grundsätzlich gleich eine schriftliche Anzeige erstatten, am besten "aus allen rechtlichen Gründen", weil die Behörden dann selbst dafür Sorge tragen müssen, dass sie nichts übersehen. Und sie können sich später auch nicht darauf berufen, dass man bestimmte rechtswidrige Sachverhalte aus Unkenntnis nicht angezeigt hat. 2000-12-28Als in der Nacht vom 28. auf den 29. Dezember 2000 erstmalig Schnee vom Dach des Hauses unserer Nachbarn überwiegend auf unser Grundstück fiel, haben wir beschlossen, die Situation abermals bei der Stadt Braunschweig zu erörtern. Denn bei frei stehenden Einfamilienhäusern, die rechtmäßig errichtet wurden, kann eine derartige Beeinträchtigung der Nachbargrundstücke nicht vorkommen. Wir hatten den Verdacht, dass wir im Sommer vom Leiter des Bauordnungsamts schlichtweg abgewiegelt wurden und dass auf dem Nachbargrundstück doch etliches im Argen ist.2001-01-01 (?)Von einer in der Nähe wohnhaften Staatsanwältin, die sich mit den baulichen Verhältnissen bei unserer Nachbarin (ihrer "Kollegin") erstaunlich gut auskannte, erhielten wir erstmalig den Hinweis darauf, dass unsere Nachbarin eine Befreiung von der im Bebauungsplan festgelegten Traufhöhe erwirkt hatte.2001-01-04Am 4. Januar 2001 haben wir schließlich die Situation beim Bauordnungsamt Braunschweig, Herrn Berger, erneut erläutert. Wir erstatteten Anzeige wegen Grenzabstandsverletzung und legten Widerspruch gegen den uns bis zu diesem Termin nicht bekannt gewordenen Befreiungsbescheid der Traufhöhe ein.2001-01-09Eine Eingangsbestätigung unseres Widerspruchs gegen den Befreiungsbescheid wurde uns von der Stadt Braunschweig (Frau Grigat) am 09.01.2001 zugestellt, unsere Anzeige der Grenzabstandsverletzung wurde uns in diesem Schreiben hingegen nicht bestätigt.2001-03-04Da wir befürchteten, dass unsere mündlich vorgetragene Anzeige am 04.01.2001 nicht weiter beachtet wurde, haben wir mit Schreiben vom 04.03.2001 erneut Anzeige erstattet und die Situation ausführlich geschildert. Die dortigen Ausführungen können mit dem heutigen, gesicherten Wissen über das tatsächliche Ausmaß der Baurechtsverstöße als geradezu moderat gelten. Aber trotz (oder wegen?) der gravierenden Verstöße erfolgte seitens der Stadt Braunschweig von da an eine Verzögerungstaktik mit Tendenzen zur Verschleierung der Tatsachen. Beispielsweise hat das Bauordnungsamt auf unsere Bitte vom 27.05.2001, uns den Eingang des Schreibens vom 04.03.2001 schriftlich zu bestätigen und uns über den Stand der Bearbeitung zu informieren, überhaupt nicht geantwortet.Die Verzögerungs- und Verschleierungstaktik setzte sich bis zum Gerichtstermin vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig am 10. September 2003 und noch darüber hinaus − faktisch bis dato − fort. Die schädlichen Auswirkungen der vermeintlichen Vertuschungen finden sich auch in den unkorrekten Angaben unserer Nachbarin (als Beklagte) vor dem Landgericht Braunschweig wieder (siehe weiter unten). 2001-04-10Erst aus der uns viel später ausgehändigten Klagebegründungsschrift der Klage unserer Nachbarin gegen die Rückbauverfügung (Verwaltungsrechtssache [...] ./. Stadt Braunschweig, Aktenzeichen 2A 282/02) haben wir Kenntnis über ein Treffen im Bauordnungsamt der Stadt Braunschweig erlangt, das aus unserer Sicht konspirativ gewesen ist, da wir − die Geschädigten und in unseren Rechten verletzten − nicht hinzugezogen wurden, gleichwohl aber unsere Rechte und Interessen bei diesem Treffen in erheblichem Maße berührt − nämlich AUSGELÖSCHT − wurden.Zitat aus der Klagebegründung: "Zur Erörterung der Sach- und Rechtsfrage fand am 10.04.2001 ein Gespräch zwischen der Klägerin und der Beklagten in deren Räumlichkeiten statt. Herr [#1] bekundete, da Familie Bednarek belichtungsmäßig keine Vorteile aus dem Rückbau des Daches bei einem Neigungswinkel von 45° habe, werde die Beklagte im Zweifelsfall nicht einschreiten und sich von den Eheleuten Bednarek verklagen lassen. Die letzte Entscheidung liege jedoch bei dem erkrankten Herrn [#2]. Die Personen: [#1] Stadt Braunschweig, Bauordnungsamt [#2] Stadt Braunschweig, Bauordnungsamt (Amtsleiter) [#3] Stadt Braunschweig, Bauordnungsamt [#4] Stadt Braunschweig, Bauordnungsamt [#5] Vertreter der Baufirma Obwohl das Bauordnungsamt nachbarschützende Interessen zu berücksichtigen und daher nur einen eingeschränkten Ermessensspielraum hatte, war es offenbar bereits beschlossene Sache, zugunsten der wirtschaftlichen Interessen einer Baufirma, die nach eigenen Angaben über 12.000 Häuser gebaut hat und im Sinne der Bauherren (beide Ehepartner hatten die Bauunterlagen unterzeichnet) zu handeln und den wirtschaftlichen Schaden durch Wertminderung unserer Immobilie und alle weiteren Beeinträchtigungen unseres Grundstücks sowie geltende Abstandsvorschriften der niedersächsischen Bauordnung gemäß der gängigen Rechtsprechung völlig außer Acht zu lassen. Wir waren als geschädigte Nachbarn und − da definitiv nachbarschützende Bestimmungen verletzt worden sind − als Beizuladende zu diesem Treffen nicht geladen. Die Gesinnung des verantwortlichen Personenkreises ist damit unseres Erachtens eindeutig belegt, auch wenn letztendlich eine andere Vorgehensweise seitens des Bauordnungsamtes gewählt wurde, um die nach unserem Verständnis offensichtlich sachfremden Interessen durchzusetzen. Was an dieser Stelle unsere Demokratie und Rechtsstaatlichkeit anbelangt, können wir derartigen Praktiken nur noch mit Ironie begegnen:
In Anbetracht dieser Zugeständnisse der Bauaufsichtsbehörde, die sich ja nicht selbst widersprechen darf, lässt sich das zweitinstanzliche Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg extrem kurz zusammenfassen:
Versprochen ist versprochen Klar haben wir Nachbarn als eine einzelne "Familie" einen schweren Stand, wenn der Vertreter einer Baufirma, die über 12.000 Häuser gebaut hat, mit der Bauordnungsbehörde verhandelt und wir Betroffenen gar nicht dabei sind. Mit diesem Machtfaktor steht es schon mal 12.000 zu 1 gegen uns. Wir können uns auch recht gut vorstellen, dass die Behörde unter solchen Bedingungen schnell mal die gesetzlichen Rechte Dritter verraten und verkaufen kann, ohne dass sich die Betroffenen anschließend dagegen zur Wehr setzen können. Da helfen im Nachhinein offenbar auch keine Gerichte und kein Weihwasser mehr. Wie ist das mit der immer öfter zitierten WIRTSCHAFTSHÖRIGKEIT DER OBRIGKEIT? Ob da vielleicht was dran ist? ![]() 2001-08-12An uns erging in der Zwischenzeit auch weiterhin keine offizielle Mitteilung seitens des Bauordnungsamts. Erst mit unserem Beschwerdeschreiben vom 12.08.2001, das gleichzeitig an das Ideen- und Beschwerde-Management der Stadt Braunschweig, an die Stadt Braunschweig (Bauordnungsamt) und an die Bezirksregierung Braunschweig (Bauaufsicht) ging, kam wieder Bewegung in die Sache. Die Bezirksregierung sagte am 17.08.2001 eine fachaufsichtliche Überprüfung zu.2001-09-07Daraufhin fand am 07.09.2001 eine unangekündigte Ortsbesichtigung statt, zu der seitens des Bauordnungsamts der damalige Amtsleiter persönlich erschien. Von unserer Seite war Heinrich Bednarek zugegen, die Nachbarn waren nicht zugegen. Der Amtsleiter nahm u. a. die Traufhöhen beider Gebäude auf, bezogen auf den Fertigfußboden. Dies ist aber ein völlig irrelevantes und nichts aussagendes Maß, da die Traufhöhen gemäß Bebauungsplan von einem festen Bezugspunkt aus zu ermitteln sind und nicht am Gebäude. Gemessen wurden 3,65 m am Gebäude der Nachbarn und 3,66 m an unserem Gebäude. Der Amtsleiter sagte, unsere Traufhöhe wäre um 16 cm zu hoch, während die Nachbarn eine Befreiung für die Überschreitung hätten. Wir sollten uns mal klar machen, was es kosten würde, wenn wir unser Dach tiefer setzen müssten.Diese Bemerkung verstanden wir als Einschüchterungsversuch, denn unser Architekt hatte die Höhenfestlegung unseres Hauses aufgrund der Entwässerungssituation auf unserem Grundstück mit dem Bauordnungsamt genauestens abgestimmt. Die Messung der Traufhöhen an den Gebäuden konnte daher nach unserem Verständnis nur ein Trick sein, um die tatsächlich vorhandene, erhebliche Höhenüberschreitung des Gebäudes unserer Nachbarn zu verschleiern. Eine am Gebäude gemessene, relative Traufhöhe bleibt stets gleich, unabhängig von der Lage des Hauses im Gelände. Es dürfte also einem Amtsleiter des Bauordnungsamts klar sein, dass nur die absolute Höhenlage (gemessen über Normal-Null) eines Hauses aufzeigen kann, welche Beeinträchtigungen sich für das Nachbargrundstück ergeben. Daher haben wir in Folge in diversen Schreiben konsequent versucht, die tatsächlichen Verhältnisse richtig zu stellen, u. a. in unserem Schreiben vom 20.01.2002 an die Bezirksregierung Braunschweig. Diesem Schreiben haben wir kommentierte Fotos beigefügt, aus denen eindeutig hervor geht, dass die Höhe der Traufe und die Höhe des Erdgeschossfußbodens auf dem Grundstück der Nachbarin die zulässigen Werte eklatant übersteigen − vorausgesetzt, es wird korrekt gemäß Bebauungsplan vom Bezugspunkt aus gemessen. Das besagte Schreiben war in den Gerichtsakten des Verwaltungsgerichts, die wir zeitnah nach der erstinstanzlichen Verhandlung von unserem Rechtsanwalt komplett kopieren ließen, enthalten. Die Fotos fehlten jedoch in der Akte. Wir haben diese später (am 18.11.2003) erneut eingereicht, nunmehr an das Oberverwaltungsgericht. Noch einzuordnen:In den Gerichtsakten war ein Vermerk zur Ortsbesichtigung am 07.09.2001 enthalten. Dort wird ohne weiteren Kommentar angegeben, die Traufhöhe beider Häuser (Zum Heseberg 13 und [...]) misst 3,66 m! Damit brachten Herr [...] und Frau [...] die Messungen an den Gebäuden in fälschlicher Weise in Bezug zu den gemäß Bebauungsplan genehmigten Traufhöhen, die korrekterweise von festgelegten Bezugspunkten aus zu messen gewesen wären. Dieser Vermerk wurde an die Bezirksregierung Braunschweig weitergeleitet. Es ist für uns nicht nachvollziehbar und auch nicht glaubwürdig, dass ein vermeintlich erfahrener Amtsleiter des Bauordnungsamtes einen derartigen "Irrtum" begehen kann.Unsere Meinung zu diesen Vorgängen ist: Die falschen Messungen gehören möglicherweise zu einer irreführenden Verwirrtaktik. Durch diesen "Trick" gelang womöglich eine über Jahre andauernde skandalöse Verschleierung der tatsächlichen und unrechtmäßigen Verhältnisse auf dem Grundstück unserer Nachbarin. Ein Höhepunkt der vermeintlichen Verschleierungstaktik war eine denkwürdige Aussage vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig, die evtl. dazu beitrug, dass ein rechtssetzendes (Fehl)Urteil u. a. auf Basis dieser falschen Angaben zu den Traufhöhen − und auch generell zu den verschleierten wahren Verhältnissen auf dem Nachbargrundstück − gesprochen wurde (Verwaltungsgericht Braunschweig, Az.: 2A 181/02, verkündet am 10. September 2003). Zu den Entscheidungsgründen steht auf Seite 6 unten der Urteilsbegründung: "Auch das von den Beigeladenen in der mündlichen Verhandlung beschriebene Phänomen eines Blickes in ein schwarzes Loch ist angesichts der Traufhöhe von 3,66 m nicht nachvollziehbar."Das Gericht war wegen der Verschleierung der tatsächlichen Verhältnisse überhaupt nicht in der Lage, "irgendetwas" nachzuvollziehen. Andererseits hätte das Gericht aber allein aufgrund der Aktenlage klar erkennen können und müssen, dass entscheidende Zusammenhänge unplausibel und relevante Tatsachen noch nicht klar herausgearbeitet waren. Bleibt noch zu erwähnen, dass wir Beigeladenen in der Verhandlung auf diesen Umstand vergebens hingewiesen haben. Bezogen auf die Grenzsituation an unserer Westgrenze, um die es doch geht, belegen unsere heutigen Kenntnisse eindeutig, dass die Traufe des Hauses der Nachbarin dort eine Höhe von 4,66 m im Abstand von 2,95 m zur Grenze hat. Die Traufe unseres Hauses hat dort eine Höhe von 3,89 m bei einem Grenzabstand von 3,50 m. Schnee vom Dach unseres Hauses kann nur in Nord-Süd-Richtung abrutschen, wobei in dieser Richtung der kürzeste Abstand zum nächsten Nachbargrundstück 7,25 m beträgt. Schnee vom Dach des Hauses der Nachbarin erreicht unser Grundstück aufgrund der überhöhten Lage ihres Hauses und weil der Abstand des Daches zu unserem Grundstück nur 2,05 m beträgt. So einfach ist die objektive Vergleichbarkeit − vorausgesetzt, es wird nichts vertuscht und das Gericht ist willens, die TATSACHEN zu würdigen. Aber ... warum überhaupt die Bemühung des Gerichts, die Traufhöhen beider Grundstücke zu vergleichen, wenn es doch um einen rechtswidrigen Dachüberstand auf dem Grundstück unserer Nachbarn geht? Noch einzuordnen:Eine schriftliche Erklärung des angeblichen Architektenversehens hinsichtlich der Baurechtsverletzungen hat der Architekt und Entwurfsverfasser der Baufirma unserer Nachbarin bis heute nicht abgegeben. Daher ist zweifelhaft, ob es sich tatsächlich um ein Versehen handelt. War es vielleicht doch Vorsatz? Auf Vorsatz deutet die Tatsache hin, dass sich unsere Nachbarin auf die ihr entstehenden hohen Kosten eines Rückbaus des Dachs beruft. Bei einem Versehen würde jedoch die Haftpflichtversicherung des Architekten die Kosten übernehmen. Dieser seit Jahren bekannte Widerspruch ist bis dato nicht aufgelöst worden. Statt dessen sind die Gerichte und Behörden dieser doch recht wichtigen Frage hartnäckig und systematisch ausgewichen. Aber warum nur? Etwa bloß, weil die Nachbarin selbst die Staatsgewalt repräsentiert? Gebührt den Repräsentanten unseres Staates wirklich uneingeschränktes Vertrauen? Aber Vertrauen auf der einen Seite kann es doch ohne Offenheit und Nachvollziehbarkeit auf der anderen Seite nicht geben!2001-11-27Diese Rechtsauffassung des ersten Anwalts der Nachbarin möchten wir Ihnen hier nicht vorenthalten, zumal Sie mit Ihren Steuergeldern anteilig die Kosten für diese Rechtsberatung mit bezahlt haben!Rechtsauffassung des ersten Anwalts der Nachbarin (pdf) Wir können daraus etwas über die Rechtsprechung in Braunschweig und Niedersachsen lernen:Was Recht ist, kann nicht Recht bleiben! Daneben lernen wir eine weitere Perversität unseres Rechtssystems kennen, die wir zuvor nicht für möglich gehalten hätten. Dieses anwaltliche Schreiben ließ sich die Nachbarin, die als Richterin in Prozesssachen offensichtlich sehr bewandert ist, erst nach dem für sie erfolgreichen Prozessausgang am OVG Lüneburg erstatten, weshalb diese überaus aussagefähige und sehr wichtige anwaltliche Rechtsauffassung zu ihren Ungunsten auch erst im Nachhinein der Gerichtsakte beigefügt wurde.Na klasse! Vermutlich kann man beliebig anwaltliche Stellungnahmen und Gutachten beauftragen und sammeln, die günstigen im Prozess verwenden und dann alle − auch die ungünstigen − im Nachhinein abrechnen, sofern man den Prozess gewonnen hat. Selbst dann, wenn die zurückgehaltenen ungünstigen Gutachten das Gericht möglicherweise zu einem anderen Urteil veranlasst hätten? Offen gestanden haben wir hier Schwierigkeiten mit unserer Denklogik, weshalb wir diese Abrechnungsmodalitäten als Perversität ansehen müssen! 2002-01-15Versuch eines HaustürgeschäftsAn jenem Dienstag erschien um ca. 18:00 Uhr unangekündigt ein Herr im Auftrag der Baufirma unserer Streitnachbarn und sprach mit A. Bednarek. Der Herr fragte nach, ob man hinsichtlich des unzulässigen Dachüberstands zu einer Einigung kommen könnte. Auf Nachfrage sagte er, dass damit eine Geldzahlung gemeint sei.Aufgrund ausgiebiger Internet-Recherchen kam ein solcher Besuch für uns nicht völlig unerwartet. Konnte man doch in einigen Diskussionsforen zum Thema "Bauen" nachlesen, dass es gerade diese "Haustürgeschäfte" (Interessenausgleich gegen ein wenig Geld bar auf Tatze und ohne jedwede vertragliche Basis) sind, die eine ständige Ausweitung der Masche einiger unseriöser Baufirmen ("... Wir holen mehr für unsere Bauherren heraus als andere ...") unterstützen, weil sie dadurch derartige Praktiken ungemein vereinfachen. Betroffene, die sich so auszahlen ließen, gaben an, dass sie es hinterher bitter bereut haben. Denn sie mussten im Nachhinein feststellten, dass der "Ausgleich" in keinem Verhältnis zu den tatsächlichen Nachteilen stand, welche sich erst nach und nach herausstellten. Und die lieben Nachbarn, denen zuliebe man sich bereitwillig einigte, zeigten danach auch sogleich ihr wahres Gesicht. Entsprechend unserer damaligen sorgsam herausgearbeiteten Überzeugung (die übrigens auch und gerade heute noch Bestand hat!), dass der gesamte Vorgang um das BauUnrecht in unserer Nachbarschaft − insbesondere die Vorgehensweise seitens der Behörden − rechtlich äußerst fragwürdig sein dürfte und wir uns nicht leichtgläubig in eine mögliche Korruptionsaffäre zwischen Baufirma, Nachbarn und Bediensteten des Bauordnungsamts der Stadt Braunschweig verstricken wollten, wurde ein solches Haustürgeschäft von unserer Seite selbstverständlich strikt abgelehnt. Das Bauordnungsamt und die Bezirksregierung hatten doch genügend Zeit, uns eine mögliche Einigung offiziell vorzuschlagen, wenn es sie denn gegeben hätte! Mit entsprechender Darstellung der rechtlichen Möglichkeiten und einer rechtlich tragfähigen Vertragsgestaltung zwischen der Stadt Braunschweig, den gegen das Baurecht verstoßenden Nachbarn und uns, sowie mit Benennung der vermeintlich erforderlichen Grundbucheintragungen hätte die Behörde uns ja entsprechend aufklären können. Und gerade das Unterbleiben des Aufzeigens eines solchen Weges behördenseits war für uns ein hinreichender Anhaltspunkt dafür, dass die Stadt Braunschweig vermutlich von Anfang an sachfremde und rechtswidrige Interessen vertreten hat. Im Verlauf dieser Diskussion an der Haustür gab der Vertreter der Baufirma u. a. zum Besten, dass wir die baurechtswidrigen Zustände auf dem Nachbargrundstück bei einer Veräußerung unserer Immobilie ja verschweigen könnten, um die von uns befürchtete Wertminderung nicht zu erleiden. Auf den Vorwurf hin, dass der Architekt doch sicher gewusst haben muss, dass der Dachüberstand unzulässig ist, sagte er klipp und klar: "Da haben Sie Recht". Während des ganzen Gesprächs erwähnte der Vertreter immer wieder, dass die Baufirma die Kosten für den Rückbau selbst wird tragen müssen. Außerdem äußerte er, dass unsere Nachbarn verhindern wollen, dass die Baufirma rechtmäßige Zustände durch einen Rückbau herstellt. Für uns war dieser Vorstoß der Baufirma nur ein weiteres Mosaiksteinchen, das uns noch klarer erkennen ließ, dass wir es hier höchstwahrscheinlich mit Vorsatz und nicht nur mit bloßem Dilettantismus seitens des Entwurfsverfassers zu tun hatten. Denn warum sonst sollte die Architektenversicherung nicht für die Rückbaukosten aufkommen? Und warum wollten die Nachbarn partout keine rechtmäßigen Zustände herstellen lassen? Stattdessen bestanden sie auf den Fortbestand des BauUnrechts! Wollten sie möglicherweise einen von vorn herein begehrten unrechtmäßigen Vorteil, den sie realisiert haben, jetzt mit allen Mitteln verteidigen? Wollten sie sich jetzt schlichtweg − vorbei an geltenden Gesetzen − auf das Recht der geschaffenen Fakten berufen? Wir haben damals noch nicht einmal geahnt, dass unsere Nachbarin Richterin ist. Dennoch taten wir intuitiv das Richtige, indem wir dem Wunsch einiger unserer namhaften Politiker entsprochen haben und uns vorgenommen haben, hier Rückgrat zu zeigen statt einfach nur wegzuschauen und gute Mine zum bösen Spiel zu machen. 2002-07-10
Angaben zur Traufe (pdf)
Was die Nachbarin mit diesem Schreiben der Behörde mit dem fragwürdigen Inhalt vor dem Landgericht Braunschweig angestellt hat, werden wir weiter unten noch erläutert. 2003-10-26Eine Bestätigung, dass ein Versicherungsfall vorliegt, wäre für uns neben der Aufklärung weiterer Widersprüche eine wichtige Voraussetzung gewesen, dass wir uns z. B. auf eine Entschädigung durch die Versicherung eingelassen hätten. Die Bestätigung und Angabe einer Schadensfallsnummer wäre daher ein Hinweis für uns gewesen, dass es sich nicht um grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz handelte. Grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz, was wir aufgrund der vielen Hinweise darauf annehmen müssen, war für uns jedoch keine Basis für einen Kuhhandel, weil wir derartige Praktiken nicht unterstützen wollen.
Anfrage an Versicherung des Architekten (pdf)
Die Verwaltungsgerichte und die Bauaufsichtsbehörde hatten überhaupt kein Interesse an einer Aufklärung dieses Widerspruches gezeigt! 2003-12-02
Fristversäumnis (pdf)
Er selbst habe den für das Gericht bestimmten Schriftsatz am 18.11.2003, also fristwahrend, in den Briefkasten des Verwaltungsgerichts eingeworfen. Zwei Abschriften von der Originalschrift für die Streitparteien wurden aufgrund des großen Umfangs der beigefügten Unterlagen am folgenden Tag, den 19.11.2003, zusammengestellt und in den Briefkasten des Verwaltungsgerichts eingeworfen. Diese Abschriften waren für die Wahrung der Frist jedoch unerheblich. Was also war geschehen? Die Vorgänge kamen uns äußerst suspekt vor. Zur Aufklärung der Angelegenheit folgten mehrere Schriftwechsel zwischen unserem Anwalt und dem Gericht. Neben zahlreichen Glaubhaftmachungen gab unser Anwalt schließlich eine eidesstattliche Erklärung ab. 2003-12-17
Fristwahrung (pdf)
Beim Posteingang eines Gerichts gilt doch normalerweise "stumpf ist Trumpf". Da wird doch gewiß nicht jemand darüber nachgedacht haben, die Post von zwei aufeinanderfolgenden Tagen in irgendeiner Weise zusammenzuführen! Für ein solches Versehen wie es hier angedeutet wird, brauchen wir − mit Verlaub − schon ein paar sehr kreative Gedanken, um uns auszumalen, wie der Hergang wohl gewesen sein soll. Was da wohl tatsächlich vorgegangen ist? 2004-06-21Stellungnahme der Stadt Braunschweig zu unserem Schriftsatz vom5. März 2004:
Schriftsatz Stadt Braunschweig an OVG (pdf)
Aber dieser Faktor 7,5 spielt ja ohnehin keine Rolle, da die tatsächllich geltenden Grenzen letztendlich schlichtweg nicht beachtet werden und zumindest in UNSEREM Fall eine völlige Beliebigkeit zu herrschen scheint. Unumstößliche Tatsache ist aber, dass sich gemäß dem OVG-Urteil vom 5. September 2007 eine Dachfläche von ca. 12,45 m² unrechtmäßig im Grenzabstand befindet (13 m * 0,95 m + 0,1 m²). Ferner macht auch dieses Schreiben erneut deutlich, dass die Behörde immer weiter von der Sache, um die es eigentlich geht, abdriftet und die Aufmerksamkeit auf angebliche Baurechtsverstöße auf unserem Grundstück umzulenken versucht. ... 2005-10-12
Berufungszulassung (pdf)
2006-07-25Dieses Schreiben aus der Anwaltskanzlei in Lüneburg, die damit wirbt, dass die Anwälte dort wissen, "...wie Behörden denken und arbeiten und wann man mit wem am besten spricht, um schnell zum Ziel zu gelangen..." lag der Stadt Braunschweig angeblich nicht vor, obwohl unser Anwalt es mit dem Schriftsatz vom 23.08.2006 an das OVG gesandt hat!
Netter Versuch (pdf)
2006-08-01Der einzige Punkt, in dem die Stadt Braunschweig uns Verstöße gegen Baurecht unterstellen konnte, wurde von der Bauaufsichtsbehörde dann im Nachhinein auch regelrecht breitgetreten.Dazu konnte es aber nur kommen, weil unser Architekt sich keine schriftlichen Unterlagen über die Sachzwänge − eine mangelhafte Erschließungssituation unseres Grundstücks und die daraus resultierenden Vereinbarungen mit dem Bauordnungsamt zur Lösung dieses Problems − aushändigen ließ, die letztendlich zu einer geänderten Festlegung der Höhenlage unseres Hauses führten. Das alles haben wir aber so nicht geplant und auch ganz bestimmt nicht zu verantworten. Unsere eigene ursprüngliche ARCON-Planung ging von einer mängelfreien Erschließung des Grundstücks aus. Zum Zwecke der gebotenen Richtigstellung der Sachverhalte in unserem Berufungsverfahren am Oberverwaltungsgericht Lüneburg und zwecks der Feststellung des tatsächlichen Umfangs einer vorsorglich von uns zu beantragenden nachträglichen Befreiung von der Traufhöhe stellten wir die folgende Frage an die Behörde: Wie oder woher sollte der unserer Ansicht nach im Nachhinein untergeschobene Bezugspunkt uns oder unserem Architekten bereits im Baujahr 1999 und nicht erst gemäß den späteren Ausführungen der Behörde vor Gericht bekannt sein müssen bzw. bekannt sein können?
Anfrage: Herleitung des Bezugspunkts (pdf)
Wir fragten mehrfach nach. Bis heute blieb uns die Behörde jedoch eine Antwort schuldig. Was lernen wir daraus FÜR DIE ZUKUNFT? Traue niemals einer Behörde! Mache alles nur schriftlich! Und wenn irgend jemand (z. B. ein Architekt) in deinem Auftrag handelt, verlange dies auch von ihm. Und zwar AUSNAHMSLOS! Denn wir dachten auch, hier einmal pragmatisch vorgehen zu müssen und die Kirche im Dorf zu lassen. Und wir sind damit ganz schlimm reingefallen, denn wir haben dadurch scheinbar ALLE UNS GESETZMÄßI ZUSTEHENDEN RECHTE an DIE AUSLEGUNG DER GESETZE durch Behörden und Gerichte verwirkt, wie es uns der weitere Fortgang der Dinge schließlich offenbarte! Gegenüber einer Elite der Staatsbediensteten, von der wir zunächst gar nichts wussten, deren Interessen wir aber berührt haben, waren wir fortan scheinbar VOGELFREI! Der Architekt sitzt offenbar zwischen den Stühlen, da er einerseits die berechtigten Interessen seines Bauherren vertreten muss und andererseits darauf achten soll, daß er bei den Behörden langfristig nicht in Ungnade fällt, wenn es mal wieder darum geht, die Missstände bei den Behörden zu verschleiern. Wir haben offenbar den Fehler begangen, dass wir es zugelassen haben, dass unser Architekt die Behörden nicht unter Druck gesetzt hat, die gegebene Situation und die daraus resultierenden Konsequenzen schriftlich zu fixieren. Derartiges wird uns NIE WIEDER passieren! Ob sich eines Tages engagierte Journalisten damit befassen werden, was in der Zeit, als die Stadt Braunschweig Verantwortlichkeiten wie die "fachgerechte" Erschließung ihrer Baugebiete im Stadtgebiet an private Organisationen übertragen hat, so alles abgelaufen ist? Möglicherweise können wir nach einer mittlerweile fast einem Jahrzehnt andauernden unbeabsichtigten Beschäftigung mit dieser Materie die eine oder andere von uns aufgedeckte Spur aufzeigen! 2006-08-22Wir haben unsere angeschmutzte Wäsche gewaschen und einen Befreiungsantrag gestellt.Wortlaut siehe Befreiungsbescheid vom 17.07.2007, da sich in dem dort beigefügten Antrag interessante Vermerke der Stadt Braunschweig befinden. 2006: SeptemberEines Tages im September unterhielten wir uns vor dem Haus mit anderen Nachbarn, als die in der Nähe wohnhafte Staatsgewalt unserer Streitnachbarin einen Besuch abstattete. Wir waren äußerst alarmiert, denn dem letzten derartigen Besuch folgte tags darauf eine völlig ungerechtfertigte, uns denunzierende Anzeige bei der Stadt Braunschweig. Da wir in einigen Hinsichten extrem abergläubisch sind (zwar nicht, was schwarze Katzen anbelangt, die nachts den Weg von links nach rechts kreuzen, aber hinsichtlich Unheil verheißenden Beobachtungen in der Vergangenheit, an deren Wiederholbarkeit wir motorisch zwangsglauben), witterten wir erneutes Unheil. Ansonsten waren wir damals aber auch schon sehr argwöhnisch gegenüber dieser Staatsgewalt, die sich extrem wichtig nahm und machte.Die erste Anzeige machte sich damals für uns nur indirekt bemerkbar, indem unser Architekt und auch wir aufgefordert wurden, zu gewissen Details unserer Bauausführung genauer Stellung zu nehmen. Von der Anzeige selbst wussten wir damals gar nichts. Erst nach der denkwürdigen erstinstanzlichen Gerichtsverhandlung erlangten wir bei der kurz darauf vorgenommenen Einsicht in die Gerichtsakte Kenntnis von dieser auf den 12.03.2002 datierten Anzeige, die aus uns unverständlichen Gründen Eingang in die Gerichtsakte gefunden hat. Merkwürdigerweise leiden auch andere Nachbarn von uns an ebensolchem Aberglauben wie wir, denn sie sprachen uns aufgrund genau derselben Beobachtung an und meinten, dass da wohl was im Busche sei. Deshalb witzelten wir auch an jenem Septembersonntag mit diesen anderen Nachbarn darüber, dass wir bestimmt erneut angezeigt werden, weil dieser Staatsgewalt vielleicht noch etwas neues eingefallen ist, was sie unserer Streitnachbarin möglicherweise gesteckt hat. Und tatsächlich, als hätten wir hellseherische Fähigkeiten: Eine Multi-Anzeige unserer Nachbarin mit mindestens fünf angeblichen Verstößen war auf nur wenige Tage darauf − auf den 15.09.2006 − datiert. Das konnte doch alles kein Zufall sein, oder? Und was beinhaltete die Multi-Anzeige? Das hat uns die Stadt Braunschweig leider nicht mitteilen wollen. Aber wir konnten uns anhand der Überprüfungen beim folgenden Ortstermin der Bauaufsichtsbehörde einen Reim draus machen. Also, wer sich sonst noch für Details unseres Bauvorhabens wie die Länge unserer Garage interessiert und sich vergewissern will, dass wir uns an die Vorschriften gehalten haben, kann und sollte doch einfach selber nachmessen. Hier die Koordinaten unserer Garage: 52°14'15.88" + 10°34'42.53" Die Koordinaten können z. B. in das Feld "Anfliegen" des kostenlos im Internet verfügbaren Programms Google Earth hineinkopiert werden. Bitte beim Vermessen unserer Garage darauf achten, dass der dunkelgrüne Fleck oben rechts (das ist eine Regenwassertonne) und der blaue Fleck unten rechts (das ist unsere Altpapiertonne) nicht mehr zur Garage dazugehören.Wie man Satellitenfotos und Luftbilder in Subpixel-Genauigkeit für die cm-genaue Vermessung von Häusern und anderen Objekten auswertet, entnehmen Sie bitte der umfangreichen Literatur, die teils kostenlos im Internet verfügbar ist. Jeder kann ÜBERALL ALLES fast cm-genau nachmessen! Und zur Übung gleich nochmal die Koordinaten unseres von der Nachbarin monierten Gartenhauses: 52°14'14.85" + 10°34'43.05" Wer sich das selbständige Ausmessen unserer Garage und des Gartenhauses sparen möchte, der schaut einfach in unser Protokoll der Ortsbesichtigung am 11.10.2006, das von dem Prüfer der Stadt Braunschweig unterzeichnet ist und die amtlich ermittelten Abmessungen angibt.Die Ergebnisse der Bauordnungsrechtlichen Überprüfung können schließlich dem Schreiben der Stadt Braunschweig an das Oberverwaltungsgericht vom 30.08.2007 entnommen werden. 2006-10-11
Protokoll Ortsbesichtigung (pdf)
2006-12-18Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft Braunschweig gegen Unbekannt.Die Strafanzeige zu diesem Zeitpunkt erschien uns zwingend erforderlich, da wir befürchteten, dass aufgrund der ungewöhnlich langen Verfahrensdauer mögliche Straftaten bereits zum Jahresende 2006 verjähren würden und wir bzw. die Öffentlichkeit dadurch Nachteile erfahren hätten. Schließlich wurde bis dahin der gesamte Vorgang bereits derart in die Länge gezogen, dass z. B. die dreijährige Verjährungsfrist für bestimmte Straftaten zweimal verstrichen ist. 2007-01-02Senatswechsel am Oberverwaltungsgericht2007-03-26Unsere Beschwerde an die Stadt Braunschweig (Frau Gebhardt)2007-07-17Nach einer Bearbeitungsdauer von 11 Monaten (!) kam endlich unser Befreiungsbescheid!
Befreiungsbescheid (pdf)
Eingang des entsprechenden Antrags der Nachbarin bei der Stadt Braunschweig war am 21.10.1999, der Befreiungsbescheid ist auf den 04.11.1999 datiert. Die Kernfrage ist daher an dieser Stelle: Warum wurde die Bearbeitung des Antrags so lange zurückgehalten, so dass der Bescheid erst unmittelbar nach der Anberaumung eines Verhandlungstermins für das zweitinstanzliche Verfahren erstellt und uns zugestellt wurde? Woran konkret war die Bearbeitung so lange gebunden? Die Bearbeitung eines solchen Antrags ist doch ein recht simpler Verwaltungsakt. Warum korreliert dieser Vorgang überhaupt mit dem oberverwaltungsgerichtlichen Verfahren? Welche Intention verbirgt sich dahinter? Aber immerhin: Wir haben es doch tatsächlich geschafft, dass die Stadt Braunschweig − wenn auch nur sehr vage − zugibt, dass da etwas nicht stimmt mit der Erschließung unseres Grundstücks:
"... angesichts des von der Erschließungsstraße hinabführenden Und hier unser von der Behörde an uns zurückgesandte Befreiungsantrag mit Vermerken der Stadt Braunschweig, den wir Ihnen nicht vorenthalten wollen:
Befreiungsantrag (pdf)
Seite 1. Endlich hat mal jemand bei der Behörde (natürlich auf unsere Kosten) alles durchgesehen und durchgerechnet und die eklatanten Missstände ganz still für sich gewürdigt − wenngleich wir jetzt auch nichts mehr davon haben. Wir waren ja sehr neugierig, welchen der drei möglichen Bezugspunkte die Stadt Braunschweig der Befreiung zugrunde legen würde. Allerdings war der uns nachträglich untergeschobene fingierte Bezugspunkt (welcher sonst!) unser Favorit.
Denksportaufgabe für Knobelfreunde: "Bezugspunkt ist die Höhenlage der Begrenzung der öffentlichen Verkehrsfläche zum Baugrundstück an der Stelle, die von der Straßenachse aus gesehen der Mitte der straßenseitigen Gebäudeseite gegenüberliegt. Steigt oder fällt das Gelände vom Bezugspunkt zur Mitte der straßenseitigen Gebäudeseite, so ist die Normalhöhe um das Maß der natürlichen Steigung oder des natürlichen Gefälles zu verändern."
Bezugspunkte (pdf)
Einen weiteren Aspekt zu unserem Höhenbezugspunkt, der uns kürzlich im Rahmen einer weiteren Diskussion erläutert wurde, möchten wir hier noch nachtragen: Es gibt im Wendehammer zwei Gruppen von Häusern. Eine Gruppe (2 Häuser) hat die Firstrichtung Ost-West und grenzt an die Ostbegrenzung des Wendehammers an. Unser Haus ist in dieser Gruppe. Die andere Gruppe (2 Häuser) hat die Firstrichtung Nord-Süd und grenzt an die Südbegrenzung des Wendehammers an. Das Haus der Nachbarin gehört jener Gruppe an. Mit dem Wechsel der Fristrichtung wechselt gewöhnlich auch die Achse zur Festlegung des Höhenbezugspunktes. Zweifellos muss ja irgendwo ein solcher Wechsel zwischen den Bezugsachsen sein, denn wie sollte man sonst z. B. an Kreuzungen den Übergang von der einen Achse zu der nächsten, senkrecht verlaufenden Achse bewerkstelligen? Auch nach diesem Schema ist der Bezugspunkt gemäß B-Plan korrekt und vor allem widerspruchsfrei. Daher halten wir so lange an unserer Behauptung fest, dass uns der tiefere Bezugspunkt auf der Nordseite nachträglich schlichtweg untergeschoben wurde, bis die Stadt Braunschweig uns genau herleitet, wie sich unser Architekt im Jahr 1999 diesen Bezugspunkt hätte herleiten sollen. Eines dürfte aber auf jeden Fall unumstößlicher Fakt sein. Hätten wir gemäß diesem jetzt festgesetzten Bezugspunkt gebaut, hätten wir Regenwasser und Brauchwasser quasi überirdisch in gegen Frost isolierten Rohren ableiten müssen. Oder unser Haus hätte extrem tief in das Erdreich eingegraben werden müssen, damit das Abwasser im Winter nicht gefriert. Und das Abwasser hätte zudem irgendwie bergauf fließen müssen! Aber auch mit der umgesetzten Lösung ist die Frostsicherheit unseres Abwassersystems in strengen Wintern wegen der geringen Tiefe nicht gegeben. Also, liebe Stadtverwaltung, wir fragen an dieser Stelle für alle künftigen Bauherren in Braunschweig noch einmal ganz konkret nach: Woran ist der unausweichliche Wechsel der Achsen zur Bezugspunktermittlung festzumachen? Und warum gibt die Stadt Braunschweig den Bezugspunkt eines Hauses in unklaren Fällen nicht eindeutig im B-Plan vor? Und noch einmal: Woher sollten WIR die ANGEBLICHE Abweichung vom B-Plan für unser Gebäude ersehen können? Diese Fragen haben wir nun bereits mehrfach an verschiedenen Stellen schriftlich gestellt und bis heute keine Antwort erhalten! Nachdem wir aber unsere angeschmutzte Wäsche gewaschen haben, soll die Behörde doch jetzt ebenso ihre schmutzige Wäsche waschen! Daher bitte jetzt für unsere Leser die Antworten nachholen, liebe Stadt Braunschweig! Denn solange dies nicht erfolgt ist, bleibt unsere derzeitige Meinung hierzu bestehen: Es handelt sich möglicherweise um reine Amtswillkür der Stadt Braunschweig und um Schikane uns gegenüber. Der nachträgliche Dispens hat uns ungewöhnlich viel Geld gekostet. Unser Dispensantrag bezieht sich auf drei mehr oder weniger plausible Bezugspunkte, wobei die Wahl des dem Bescheid zugrundegelegten Bezugspunktes aus unserer Sicht ein Indiz für Willkür in der Stadtverwaltung ist! Betrachtet man die folgenden Bilder, muss man sich die Frage stellen, ob die Stadtverwaltung allen Ernstes behaupten kann, unser Haus hätte ohne Dispens noch 65 cm tiefer stehen müssen.
Unser Rohbau (jpg)
Die Stadtverwaltung widerspricht sich schließlich auch selbst, wenn sie im Nachhinein die Festlegungen im B-Plan leugnet, aber selbst nicht anzugeben vermag, wie unser Architekt im Baujahr 1999 den jetzt aus dem Hut gezauberten Bezugspunkt hätte ermitteln sollen. In Bezug auf das OVG-Urteil, das auf die Widerspruchsfreiheit der Behörden abzielt, können wir daher nur schlussfolgern:
Die Widerspruchsfreiheit der Behörden 2007-08-28Antwort der Stadt Braunschweig auf unsere Anfrage vom 22.07.2007.
Antworten BS (pdf)
Aber glücklicherweise gibt es noch Rechtslaien wie uns unter den Bürgern Braunschweigs, die weitaus besser in der Lage sind als die Stadtverwaltung, Unrecht von Recht zu unterscheiden. Mit dem OVG-Urteil weiß es die Stadt Braunschweig jetzt besser. Nun wird es sich zeigen, ob die Stadtverwaltung endlich für rechtmäßige Zustände sorgen oder doch nur wieder vor dem Recht zurückweichen wird. Wir sind sehr gespannt! Schließlich ist die Stadt Braunschweig gemäß OVG-Urteil selbst für das BauUnrecht verantwortlich. Wird die Behörde sich jetzt etwa rechtswidrig selbst begünstigen und das von ihr zu verantwortende Unrecht bestehen lassen? Das wäre dann fast schon das Ende von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie in unserem ach so gelobten Land! 2007-08-30Die Stadt Braunschweig teilt dem OVG die Ergebnisse der Baurechtsüberprüfung auf unserem Grundstück mit.
Ergebnisse der Baurechtsüberprüfung (pdf)
"Da auf dem Grundstück der Beigeladenen kein Verstoß gegen ALSO DOCH! Lagen wir mit unseren diesbezüglichen Befürchtungen doch richtig. Die Stadtverwaltung arbeitet mit fragwürdigen Druckmitteln, um ihre (sachfremden?) Interessen durchzusetzen. Deshalb können wir nur froh sein, dass wir für den uns nachträglich untergeschobenen Höhenbezugspunkt einen formalen Befreiungsantrag gestellt haben. Puhhh!Und wieder eine seltsame Unregelmäßigkeit:
"Das von den Beigeladenen zitierte Schreiben des Welch eine (späte) Einsicht − nachdem die Eskalation des uns zugefügten Schadens nicht mehr aufzuhalten war:
"Aufgabe der Bauaufsicht ist es, Verstößen gegen das Im Gegensatz zur Darstellung in dem obigen leugnerischen Schreiben machen die Aktivitäten der Stadt Braunschweig in den Jahren 2000 bis 2006 sehr wohl deutlich, dass die Stadtverwaltung eben nicht von vorn herein auf baurechtskonforme Zustände hinarbeiten wollte, wie sie es im obigen Schreiben mit dem Hinweis auf die "Aufgabe der Bauaufsicht" jetzt suggerieren will. Denn sie hätte sonst von vorn herein auf die Beseitigung der rechtswidrigen Zustände beharren müssen. Das hat sie aber nicht! WESHALB nur nicht? Und was sollte das am 10.04.2001 abgegebenen Versprechen gegenüber der Baufirma, die mit 12000 gebauten Fertighäusern gewiss genug Erfahrung hat, um rechtskonform zu bauen − sofern sie das nur will? Wir haben insgesamt den Eindruck, dass sich kurz vor dem Verhandlungstermin vor dem OVG aufgrund unserer akribischen Aufklärungsarbeiten etwas bei den Staatsgewalten ändern musste und sich schließlich auch geändert hat: IHRE STRATEGIE! 2007-09-10Wir erhielten einen Brief vom Anwalt − mit einem Brief vom OVG − mit einem Brief von der Staatsanwaltschaft Braunschweig:
Anfrage Staatsanwaltschaft beim OVG (pdf)
Die Staatsanwaltschaft fragt genau in dem Zeitraum zwischen der mündlichen Gerichtsverhandlung und der Zustellung der Urteilsbegründung, also genau in der Zeit während der Ausarbeitung der Urteilsbegründung beim OVG an! Noch erstaunlicher ist aber, WAS genau die Staatsanwaltschaft da anfragt. Sie will wissen, ob bereits eine rechtskräftige Entscheidung vorliegt! In zahlreichen Diskussionen haben wir versucht, zu ergründen, was diese Anfrage zu bedeuten hat. Sie ist nicht nur uns und unserem Anwalt sondern auch allen anderen Personen, mit denen wir dieses Vorgehen der Staatsanwaltschaft gedanklich durchgespielt haben, rätselhaft. Einige unserer Gedanken und Fragen wollen wir hier zur Diskussion stellen. Kann es sein, dass die Staatsanwaltschaft die Entscheidung darüber, ob sie ggf. wegen Rechtsbeugung im erstinstanzlichen Verfahren tätig werden sollte oder nicht, davon abhängig gemacht hat, wer den Prozess in der zweiten Instanz gewonnen hat? Vielleicht nach dem Motto: "Es kann keine Rechtsbeugung im erstinstanzlichen Verfahren stattgefunden haben, wenn das zweitinstanzliche Verfahren das gleiche Ergebnis liefert"? Oder ist die Anfrage zu diesem Zeitpunkt ein Wink mit dem Zaunpfahl für das OVG, das Urteil diesbezüglich juristisch DICHT zu schreiben? Wir hegen unser Misstrauen mit gesundem Menschenverstand gar noch weiter: Kann es sein, dass die Staatsanwaltschaft einen Deal gemacht hat, der zur Voraussetzung hatte, dass die Stadt Braunschweig das zweitinstanzliche Verfahren verlieren muss, damit alles "sauber" aussieht? Hatten wir DESWEGEN mit unserer Berufung keinen Erfolg? Und hat die Stadt Braunschweig DESWEGEN keinen Antrag gestellt, so dass wir Beigeladenen die Gerichtskosten von ca. 7000 € zu tragen haben? Solche Überlegungen wären nur dann nicht angebracht, wenn es bei den Staatsanwaltschaften keine Ungereimtheiten gäbe. Aber es gibt sie ja zuhauf. Als mittelbar Betroffene möchten wir hier nur den Essener Brustkrebsskandal erwähnen − und die unrühmliche Rolle, welche die Essener Staatsanwaltschaft in diesem Fall anfangs inne hatte. Daher ist es unsere PFLICHT und AUFGABE, misstrauisch zu sein und gründlich zu hinterfragen. Aber vielleicht werden uns die Experten unter den Lesern eine verständliche und plausible Erklärung dafür liefern, warum die Staatsanwaltschaft so vorgeht. Auf die Auflösung dieses Rätsels sind wir jedenfalls schon sehr gespannt! 2007-09-14Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg antwortet auf die Anfrage der Staatsanwaltschaft:
OVG Antwort an Staatsanwaltschaft (pdf)
Warum informiert das Oberverwaltungsgericht mit dem beigefügten Schreiben der Staatsanwaltschaft indirekt alle Streitparteien über die Aktivitäten der Staatsanwaltschaft? Und warum teilt das OVG auf diesem Wege mit, gegen WEN die Staatsanwaltschaft ermittelt? Wir erstatteten aus ganz konkreten Beweggründen Strafanzeige gegen "Unbekannt". Welches Interesse hat nun das OVG Lüneburg daran, allen Streitparteien bekannt zu geben, gegen wen die Staatsanwaltschaft ermittelt? Aber diese Verständnisfragen sind nichts im Vergleich zu den zahlreichen aufgeworfenen Fragen aus der Begründung der Staatsanwaltschaft, warum sie die Ermittlungen eingestellt hat (s. u.). Aus diesem Bescheid ergeben sich für uns derart gravierende Verständnisprobleme, dass wir hier eingestehen müssen, bislang von völlig falschen Voraussetzungen ausgegangen zu sein, was die Bedeutung anbelangt, in einem "Rechtsstaat" zu leben. Da sogar unser Anwalt völlig ratlos war, was das alles zu bedeuten hat, haben wir ihm schließlich erklären müssen, dass wir seiner Empfehlung, Beschwerde einzulegen und eine Verfassungsklage anzustrengen, nicht mehr zu flogen vermochten. Denn wir haben den Glauben an die Rechtsstaatlichkeit Deutschlands ab da bereits verloren. Warum also gutes Geld schlechtem Geld hinterherwerfen, nachdem sich die bisherige Investition in die verheißene Rechtsstaatlichkeit Deutschlands als unsere bisher größte Fehlinvestition herausgestellt hat? Wie sehr wir damit Recht haben sollten, führte uns später der Bescheid über die Einstellung der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Braunschweig vor Augen. 2007-11-29Bescheid der Staatsanwaltschaft Braunschweig:Einstellung des Ermittlungsverfahrens, das anlässlich unserer Anzeige vom 18.12.2006 gegen Unbekannt geführt wurde. Bescheid der Staatsanwaltschaft (pdf) Wir interpretieren diesen Bescheid der Staatsanwaltschaft Braunschweig und die darin enthaltenen Hinweise, die wir aufgrund der klaren Sprache sehr gut verstehen, wie folgt:Wenn eine Behörde aus sachfremden Erwägungen (z. B. wegen Korruption) die Sachverhalte falsch und irreführend darstellt, sind diese "irreführenden Verwirrtaktiken" strafrechtlich irrelevant. Wenn eine Behörde aufgrund sachfremder Erwägungen die Bearbeitung von Vorgängen derart verzögert, dass die Verjährungsfristen von Straftaten gleich mehrfach überschritten werden, dann sind diese "Verzögerungstaktiken" strafrechtlich irrelevant. Also braucht eine Behörde nur in dem allseits bekannten verlangsamten Verjährungstakt zu arbeiten, damit alle Verantwortlichen straffrei bleiben.
Wir schlagen daher vor, Unsere Strafanzeige, die wir als juristische Laien "aus allen rechtlichen Gründen" stellten, leidet offenbar an dem Mangel, dass wir der Staatsanwaltschaft leider nicht mitgeteilt haben, "welche Straftatbestände durch die von uns geschilderten Vorgänge berührt sein könnten". D. h. wir haben die Arbeit der Staatsanwaltschaft schlichtweg nicht erledigt! Dieses Versäumnis geben wir reumütig zu. Beliebige Falschaussagen einer Behörde vor Gericht sind nicht strafbar, sofern die Behörde eine Partei vor Gericht ist. Damit hat eine Behörde wohl den denkbar besten Stand vor Gericht, denn wenn sie lügt, dann sind ihre Lügen gewissermaßen AMTLICH! Denklogisch verliert eine Behörde unter solchen für sie idealen Bedingungen ein Gerichtsverfahren gegen eine Privatperson wie unsere Nachbarin wohl nur dann, wenn sie es so haben will und mit einem entsprechenden Vortrag auch so erwirkt. Nun wird uns allmählich klar, warum die Stadt Braunschweig das erstinstanzliche Verfahren verloren hat und im zweitinstanzlichen Verfahren kein Interesse an ihrer eigenen Rückbauverfügung mehr hatte! Dass eine Baufirma falsche Angaben in eingereichten Planungsunterlagen machen darf, kommt gewiss vielen Baufirmen sehr entgegen. Uns war das in dieser Klarheit zuvor noch nicht bekannt. Man sollte diesen Fakt zwecks Chancengleichheit allen Baufirmen bekanntgeben − was hiermit getan ist. Wir wussten auch nicht, dass alle strafbaren Handlungen, die von einer Partei VOR einem Gerichtsverfahren begangen wurden, automatisch nicht mehr strafbar sind, wenn diese Partei später vor Gericht steht. Verstehen wir das richtig? Betrug jedweder Art ist straffrei, sofern es sich um eine "präventive Lüge" für ein mögliches späteres Gerichtsverfahren handelt − vorausgesetzt, es gibt ein solches Verfahren später auch... ? Zur Klarstellung: Unsere Strafanzeige "aus allen rechtlichen Gründen" bezog sich nicht ausschließlich auf die Gerichtsverhandlung vom 10. September 2003. Wir haben jedoch den Eindruck, die Bearbeitung unserer Strafanzeige erfolgte nur unter EINEM bestimmten, von der Staatsanwaltschaft frei ausgewählten Aspekt und keinesfalls unter Würdigung "aller rechtlichen Gründe"! Die weiteren Ausführungen der Staatsanwaltschaft haben uns dann endgültig die Augen geöffnet. Derartige Sichtweisen kannten wir bis dahin überhaupt nicht. Prozessbetrug beispielsweise ist nur im Zusammenhang mit Vermögensschaden möglich? Das ist ja erstaunlich! Aber irgendwo auch klar, wenn allgemein nur noch Geld zählt und selbst der Staat zunehmend dem sich allseits breit machenden Wirtschaftsextremismus verfällt. Der Vollständigkeit halber möchten wir noch erwähnen, dass wir keine Gelegenheit bekommen haben, unser Anliegen in einem Gespräch mit der Staatsanwaltschaft zu erörtern, obwohl wir darauf hingewiesen haben, dass wir über weitere Informationen verfügen. Es erscheint uns äußerst wichtig, diese Feststellungen der Staatsanwaltschaft der breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Denn wir hätten z. B. nie gedacht, dass beklagte Gemeinden vor Gericht genau so lügen dürfen wie natürliche Personen. Das war für uns absolut neu. Diese neune Erkenntnisse lassen uns über unsere Rechtsstaatlichkeit erneut und vollkommen anders nachdenken und erzwingen vielleicht auch komplett neue Verhaltensweisen. Allmählich ahnen wir, was Äußerungen wie diese tatsächlich bedeuten:
Wie auch immer. Unsere INVESTITION in den Rechtsstaat Deutschland schreiben wir mit (bisher) insgesamt ca. 8000 € Verlust, einer seit über acht Jahren andauernden Verletzung unserer gesetzmäßigen Rechte und einer bleibenden Beeinträchtigung unserer Immobilie als die bisher schlechteste Investition in unserem Leben ab. Der Rechtsstaat ist für uns einfach nicht da. Was uns hingegen nicht im Stich gelassen hat, ist ein zwanghafter, aber immerhin evidenzbasierter ABERGLAUBE daran, dass ein Besuch einer gewissen Staatsgewalt bei der Nachbarin (die ebenso eine Staatsgewalt ist) ähnlich wirkt wie eine schwarze Katze, die einem nachts den Weg von links nach rechts kreuzt: Uns bringt das einfach Pech! Aber das ist noch nicht alles. Wenn man mal den Namen unserer Nachbarin zusammen mit "Braunschweig" in die Google-Suchmaschine eingibt, so ist einer der ersten Treffer eine Staatsanwälte-Datenbank. Und in dieser ist die Nachbarin als Staatsanwältin beim Landgericht Braunschweg gelistet! Nun ja. An vielen Stellen im Web gibt es Hinweise darauf, was es zu bedeuten hat, wenn innerhalb einer Staatsanwaltschaft Kollege gegeneinander ermitteln anstatt den Fall an eine andere, UNABHÄNGIGE Staatsanwaltschaft abzugeben. Und wir AHNUNGSLOSEN führen seit Jahren einen Prozess gegen diese Nachbarin vor dem Landgericht Braunschweig, wo sie beschäftigit ist oder war! Wonach wir uns jetzt sehnen, ist eine ausgiebige Rechts-Seelsorge mittels öffentlicher Diskussion mit gleichsam oder ähnlich Betroffenen, nachdem die Glaubensfrage an die Rechtsstaatlichkeit Deutschlands für uns weitestgehend überwunden ist. Und damit kommt der Neuanfang. Neuanfang! Es hat schon einen besonderen Grund, warum wir der "Einladung" im Bescheid der Staatsanwaltschaft nicht nachgekommen sind, Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig einzulegen. Das sind nun alte Zöpfe für uns, die wir nicht mehr strapazieren wollen! Neuanfang bedeutet für uns, dass wir in einer öffentlichen Diskussion herausarbeiten wollen, was genau der Staat mit seinen Gesetzen von uns will und was der Bürger vom Staat zu erwarten hat, wenn er sich auf seine Gesetze beruft. Welche Gesetze gelten − und welche gelten nicht? Wann ist es UNMORALISCH, sich auf geltendes Recht zu berufen und WARUM ist das so? Warum wollen die Behörden dem Bürger nicht offen sagen, dass es sich gar nicht schickt, sich auf gewisse Vorschriften zu berufen, weil sie nach Auffassung der Behörden und Gerichte nur deshalb da sind, weil der Gesetzgeber einfach zu blöde ist und unsinnige Gesetze erschafft? Zur Obhutspflicht des Staates gehört es doch vor allem, seine Bürger vor Schaden jedweder Art zu schützen. In diesem Zusammenhang sehen wir aktuell die Notwendigkeit zur Erstellung eines Regelnkataloges, aus dem der Bürger genau ersehen kann, welche seiner VERMEINTLICHEN RECHTE momentan auch Bestand haben und welche REINE MAKULATUR sind; damit die gegenwärtige Ära der LAS VEGAS JUSTIZ in Deutschland endlich ein Ende findet! Aber vielleicht gelten die Gesetze ja alle noch − nur eben nicht für den Staat. Vielleicht sind die Bediensteten des Staates wie Staatsanwälte IMMUN gegen Gesetze? Da gibt es doch bestimmmt etliche ungeschriebene Gesetze, oder? 2008-01-22Da seit dem 5. September 2007 seitens der Stadt Braunschweig keinerlei Reaktion erfolgte, haben wir die baurechtswidrigen Zustände auf dem Nachbargrundstück erneut angezeigt.Die Anzeige richtet sich diesmal AN und GEGEN die Stadt Braunschweig, weil gemäß dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 5. September 2007 die Stadt Braunschweig selbst die baurechtswidrigen Zustände zu verantworten hat.
Erneute Anzeige an die Stadt Braunschweig (pdf)
In dieser Anzeige weisen wir auf Widersprüche der Bauaufsichtsbehörde und auf das Widerspruchsverbot gemäß dem OVG-Urteil hin und sind jetzt sehr gespannt darauf, wie die Stadt Braunschweig ihr widersprüchliches Verhalten uns − den Geschädigten − gegenüber erklären, geschweige denn abstellen will. Oder ist die Widerspruchsfreiheit der Behörden ihre Wahlfreiheit der Widersprüche? Wir werden sehen! Es wird sich auch zeigen, ob die Bauaufsichtsbehörde sich insofern rechtswidrig selbst begünstigt, indem sie das eigens verschuldete BauUnrecht duldet, ignoriert oder gar leugnet. Vielleicht wird die Stadt Braunschweig sich selbst ohne unser Einverständnis die ihr fehlende Befreiung vom § 7 NBauO ausstellen? 2008-02-01Diesmal kam eine Eingangsbestätigung. Und sogar relativ schnell!
Eingangsbestätigung der erneuten Anzeige (pdf)
"Ich weise vorsorglich darauf hin, dass bei Zurückweisung Ihres Antrags ein kostenpflichtiger Bescheid ergeht."Es wäre ja auch unökonomisch für die Verwaltung der Stadt Braunschweig, wenn sie mit dem von ihr verantworteten BauUnrecht kein Geld verdienen würde! Aber uns geht es doch nicht nur um die Kosten für einen Bescheid sondern um die Frage nach Rechtssicherheit im Land Niedersachsen und nach der Rechtsstaatlichkeit Deutschlands an sich! 2008-07-28Nachdem wieder ein weiteres halbes Jahr seit unserer wiederholten Anzeige der Baurechtsverstöße auf dem Nachbargrundstück vergangen ist, sollte man die Bauaufsichtsbehörde wohl doch nochmal erinnern. Schließlich befinden wir uns schon im Jahr ACHT des BauUnrechts!Bei der Gelegenheit gehen wir u. a. auch darauf ein, dass nach unserer Auffassung der vermeintliche Schwarzbau in der Nachbarschaft möglicherweise gar nicht versicherbar ist und somit keinerlei Versicherungsschutz besteht. Diese Rechtsauffassung haben wir jedenfalls im Web an mehreren Stellen so nachgelesen. Da sollte uns die Stadt Braunschweig doch schon im Sinne der vom OVG herausgestellten "Ingerenz" vor Schlimmerem bewahren! Erinnerung und Nachfrage (pdf) Weitere Dokumente folgen! Letzte Aktualisierung dieser Seite am 03.10.2018 Autoren: Andrea und Heinrich Bednarek |
||
© 2007 − 2019 by Bednarek • Bednarek@BauUnrecht.de • Braunschweig |