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Fazit
Das OVG-Urteil ist nicht das Ende.
Liebe Besucher,
Dieses Fazit wird sich mit unserem derzeit rasant anwachsenden Erkenntniszugewinn gewiß noch verändern.
Da wir uns erst seit kurzer Zeit mit derartigen Themen auseinandersetzen, haben wir fast täglich neue Vorläufiges Zwischen-FazitDas Durchsetzungsvermögen der Bauordnungsbehörde der Stadt Braunschweig GEGEN die Interessen einer Familie, die das ihr vom Gesetzgeber zustehende Recht einfordern will, aber nicht zuerkannt bekommen soll, ist die eine Sache. Das mangelnde Durchsetzungsvermögen dieser Behörde gegen eine vermeintlich erfahrene Baufirma, die über 12000 Fertighäuser gebaut hat, aber einen simplen Grenzabstand angeblich nicht einzuhalten vermag, ist die andere Sache. Was die diesbezüglichen Interessen der Bauaufsichtsbehörde der Stadt Braunschweig, des Verwaltungsgerichts Braunschweig, des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg, der Richterin als Bauherrin, des verantwortlichen Architekten sowie seiner Versicherung und schließlich von uns − als den in ihren Rechten verletzten Nachbarn − sind, ist auf den Seiten von BauUnrecht.de hinlänglich dargelegt worden. Wir hoffen, dass Sie sich anhand unserer Ausführungen Ihre eigene Meinung zu diesem Rechtsfall bilden konnten.BauUnrecht.de will aber mehr. BauUnrecht.de will herausfinden, was die Gesellschaft will, was DIE BÜRGER NIEDERSACHSENS wollen. Inzwischen ist nach unserer Auffassung nur wegen des einen unzulässigen Dachüberstandes für ganz Niedersachsen ein weiterer unermesslicher Schaden entstanden. Es ist ein erneuter Vertrauensverlust der Bevölkerung gegenüber Behörden und Gerichten zu verzeichnen; dies belegt das Feedback unserer Leserschaft an uns. Und das zu Recht! Denn: Die Wirtschaftshörigkeit der Obrigkeit hat sich hiermit erneut bestätigt. Dem Bürger wird ein weiteres Mal signalisiert: "Was Recht ist, muss nicht Recht bleiben. Denn über dem Gesetz regiert das Recht der geschaffenen Fakten". Der Bürger hat dadurch nun leider überhaupt keinen Anhaltspunkt mehr dafür, wann er sich auf welche Rechte berufen kann und wann ein solcher Versuch zur Farce wird und darüber hinaus nur zu seinem wirtschaftlichen Schaden führt. Es ist FAKT:
(Auch vorgetäuschte) Unwissenheit schützt
Die Bürger Deutschlands haben ernsthafte Gründe, "Der Souverän schläft, da kann man ihn doch mal schnell entmachten!" Diesen Eindruck haben wir in den letzten Jahren zunehmend gewonnen. An der deutschen Rechtsstaatsgarantie haben wir inzwischen aus vielerlei Gründen erhebliche Zweifel!Bitter dürfte eine solche Einsicht sicher (nicht nur) für die Bürger der Stadt Braunschweig sein, wenn sie beispielsweise falsche Abrechnungen von den Stadtwerken bekommen, welche den Hinweis enthalten, dass gegen diese Abrechnungen nur die Klage vor dem Verwaltungsgericht möglich ist! Wir können uns nach all unseren Erfahrungen nur allzu gut vorstellen, dass viele Bürger etwaige Benachteiligungen durch Schlamperei oder Betrug schlichtweg hinnehmen − aus purer Angst, sich in die unberechenbaren Mühlen der Justiz zu begeben. Wie viel Geld den Bürgern dadurch rechtswidrig aus der Tasche gezogen wird, darüber kann man nur spekulieren. Ein systeminhärenter rechtsstaatlicher Super-GAU! Die Verwaltungsgerichte werden ermächtigt, über die Bürger zu herrschen! Und der Souverän schläft weiter. Die Rechtsprechung in unserem konkreten Fall wird voraussichtlich dazu führen, dass die Bauordnungsbehörden in all den Städten und Gemeinden Niedersachsens, die es mit dem Planungswillen der Gemeinde und somit dem beabsichtigten Erscheinungsbild der Bebauung ernst meinen und die auch ihre Obhutspflicht gegenüber ihren Bürgern mit all ihren Rechten wahrnehmen wollen, künftig erheblich mehr Arbeit haben werden. Sie werden die Bauunterlagen von Bauherren, die gemäß §69a bauen, sehr genau nachprüfen müssen. Zusätzliche Befreiungsanträge werden regelmäßig ausführliche Prüfungen nach sich ziehen. Die Kosten dafür werden die Steuerzahler bezahlen müssen oder aber die Gebühren für die Bauanzeige und Befreiungsanträge werden steigen. Das hat der Gesetzgeber gewiss nicht so gewollt, als er Vereinfachungen und Kostenersparnisse für Bauherren und Baufirmen vorgesehen hat, dafür aber im Gegenzug auf der anderen Seite vom Bauherren und dessen Entwurfsverfasser mehr Eigenverantwortung abverlangte. DAS ALLES hat das OVG Lüneburg einfach mal so zerschlagen − für einen einzelnen Vorteil! Und natürlich auf UNSERE Kosten. Nach unserem Verständnis handelt es sich bei dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 5. September 2007 um ein Trojanisches Urteil gemäß unserer Definition: Wir wollen keinesfalls behaupten, dass es so beabsichtigt war, aber wir befürchten diverse Missbrauchsmöglichkeiten, die sich aus diesem Urteil ergeben. Von daher ist die Qualität der OVG-Rechtsprechung zu hinterfragen. Eine klare Rechtslage (der Tatbestand ist ein in Zentimetern nachmessbares Maß) wird ganz ohne Not derart schwammig verkompliziert, dass dadurch eine fatale Beliebigkeit in der jeweils gewünschten Interpretation geschaffen wird. Genau durch solche Urteile wird aber der Buchstabe des Gesetzes letztendlich zur Makulatur. Es zählen nicht mehr die rechtlichen Fakten, sondern beliebig wählbare Ausflüchte. Das Urteil erlaubt es den Bediensteten der Bauaufsichtsbehörden, die Sachverhalte argumentativ so zu verdrehen und darzustellen, wie sie es gerade haben möchten. Die Missbrauchsmöglichkeit durch absichtliche Unterlassung der Prüfung eingereichter Unterlagen ist dabei nur ein Aspekt. Die Unmöglichkeit des Nachweises eines derartigen Missbrauchs ein weiterer. Und der Souverän schläft weiter. Und wofür war das Ganze nun gut? Für die Begünstigung eines einzelnen Bauherren und dessen Baufirma sowie die Haftpflichtversicherung des verantwortlichen Architekten, die er durch diese Vorgehensweise nicht in Anspruch nehmen musste?
So viel Unrecht und so viele Nachteile Haben wir durch unser Rechtsverlangen vielleicht weiterreichende Interessenskreise gestört? Haben wir dadurch unwissend die Macht der geschaffenen Fakten gegen uns heraufbeschworen, die − wie auch immer − das Recht der geschaffenen Fakten in Niedersachsen an die aufgrund unserer Störung neu entstandenen Gegebenheiten und Bedürfnisse angepasst hat? Und nicht zuletzt müssen wir die Frage nach der (Doppel-)Moral unserer Nachbarin, der ehemaligen Staatsanwältin und der heutigen Richterin stellen. Erfüllt sie den Anspruch der hochgepriesenen Vorbildfunktion, welche das Amt, das sie nun mal innehat, von ihr abverlangt? Oder ist das, was wir hier meinen, bloß wieder nur ein Scheinheiligenschein der deutschen Justiz, auf den der schlafende Souverän in seinem Traum gerade hereinfällt? Die Richterin mag ja vielleicht fleißig, engagiert und effizient in ihrer Arbeit sein. Aber kann sie die unkalkulierbar verheerende Wirkung einer "Logischen Bombe" (ein Begriff aus der Informatik) durch ihr gesamtes Lebenswerk kompensieren? Wer kann das wissen? Die Dammbrüche, die wir ALLE gemeinsam herbeigeführt haben, die aber nicht wir als rechtssuchende Familie zu verantworten haben, sind per se unkalkulierbar. Nun stehen wir also da mit unserem Fazit, in dem sich zurzeit statt Antworten viel mehr Fragen finden. Aber dieses Fazit wird sich mit den Jahren bestimmt noch wandeln! Denn BauUnrecht.de wird weiter forschen und Antworten suchen. Mit Ihrer Hilfe ganz gewiss auch Antworten finden. Ein Engagement lohnt sich, denn es gibt da noch ein Gesetz, das mehr Relevanz hat als alle unsere Gesetze zusammengenommen − einschließlich unseres Grundgesetzes − jemals haben können:
Wir haben
Liebe Besucher,
RESPEKT VOR DEM RICHTERAMT? Letzte Aktualisierung dieser Seite am 03.10.2018 Autoren: Andrea und Heinrich Bednarek |
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