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Aktuelles
NIEDERSÄCHSISCHE RECHTSPRECHUNG:
2018-10-03Heute ist Tag der Deutschen Einheit!Verehrte Leserinnen und Leser!Wir haben einen Fehler gemacht. Wir haben unsere Webseite BauUnrecht.de lange Zeit vernachlässigt und darauf gehofft, dass auf irgendeine Art und Weise alles wieder gut wird. Jedoch mussten wir uns vor einigen Tagen eingestehen, dass dem nicht so ist und wohl auch niemals so sein wird. Die Respektlosigkeit, mit der uns die Richterin in unserer Nachbarschaft begegnet, hat einen neuen Höhepunkt erreicht. Der Kampf um unsere Rechte beginnt aufs Neue! Bevor wir aber darüber berichten können, schauen wir uns zunächst noch an, was die Staatsanwaltschaft Braunschweig anlässlich unserer Anzeige der Richterin und ihres Ehegatten unternehmen wird. Zur Erinnerung: Die Richterin war früher als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig beschäftigt und in ihrer näheren Nachbarschaft wohnt eine ehemalige Kollegin, die ihr vermutlich Beistand leistet. Da ist also alles möglich, auch so merkwürdige Rechtsauffassungen wie in den früheren Schreiben der Staatsanwaltschaft Braunschweig, die Sie einsehen können, wenn Sie in unserer Historie nach dem Wort Staatsanwaltschaft suchen. Derweil haben wir uns schon mal warm gemacht und haben das Design unserer Webseite weitestgehend überarbeitet. Die Domain BauUnrecht.de ist jetzt auf Wunsch unserer Leser und Leserinnen nicht mehr in diverse Sub-Domains unterteilt, was teils zu Verwirrungen geführt hatte. Aber auch sonst wurde die Webseite mit HTML5 auf einen moderneren Stand gebracht. Es ist noch nicht alles perfekt! Aber wir arbeiten hart daran. Dabei haben wir zahlreiche Baustellen identifiziert, die wir in den letzten Jahren vernachlässigt haben. Viele Texte sind aus den Jahren 2007/2008 und bedürfen dringend einer Aktualisierung. Auch diese Texte werden wir demnächst überarbeiten. Denn: Wegducken und Wegschauen darf nicht sein, das haben wir jetzt erneut gelernt! Im Jahr 2016Ein überfälliges UpdateVerehrte Leserinnen und Leser!Die am häufigsten an uns gestellten Fragen sind derzeit: "Wie geht es Ihnen heute und wie sieht das Zusammenleben mit Ihren Nachbarn nach vielen Jahren des bestehenden Bau-Unrechts aus?" Vielleicht haben Sie bemerkt, dass wir unsere Webseite nicht in dem Umfang weiterentwickelt haben, wie es von uns ursprünglich geplant gewesen war. Das hat durchaus AUCH etwas mit Resignation zu tun. Wir mussten inzwischen einsehen, dass es nicht zur Verbesserung der Situation beiträgt, wenn man gegen Unrecht kämpft, welches vom Staat ausgeht − so wie es bei uns leider der Fall ist. Das Anrufen der Gerichte hatte scheinbar lediglich den Effekt, dass wir lediglich zu einer weiteren Selbstbegünstigung und Selbstimmunisierung der deutschen Richterschaft und Justiz beigetragen haben. Die Richterin in unserer Nachbarschaft, die sich an Recht und Gesetz weder halten konnte (weil sie nach eigenen Angaben nicht genügend rechtskundig war und die Rechtslage angeblich nicht kannte) noch halten will (weil sie nach Bekanntwerden ihrer Rechtsverstöße diese per (Selbst-)Rechtsprechung quasi legalisieren ließ), hat es nun Staatsanwälten und Richtern vermutlich noch einfacher gemacht, die Krähenregel für sich in Anspruch zu nehmen. Das Messen mit zweierlei Maß haben wir also ein Stück weit vorangebracht, obwohl wir doch genau das Gegenteil davon beabsichtigt hatten. Eine weitere Folge der teilweisen Resignation ist u. a., dass wir nur noch gelegentlich in den E-Mail-Account unserer Domäne BauUnrecht.de reinschauen. Daher sind die Antwortzeiten auf Ihre E-Mails manchmal recht lang. Sorry! BauUnrecht.de hat sich zu einer Art Kummerkasten für Bauunrechtgeschädigte entwickelt. Aus den erhaltenen Schilderungen unserer Leser und anhand unserer eigenen Internet-Recherchen können wir mittlerweile zahlreiche Schlüsse ziehen, wie es eigentlich zu den relativ häufigen Bauunrechtsfällen in Deutschland kommt. Dies alles aufzuschreiben würde mittlerweile ein recht dickes Buch füllen. Auf recht häufige Fälle bezogen, können wir uns ein Schema vorstellen, das sich etwa wie folgt abspielt. Wenn ein (arroganter) Bauherr und ein (arroganter) Bauunternehmer zueinander finden, verspricht der Bauunternehmer dem Bauherrn manchmal, mehr für den Bauherrn herauszuholen, als andere Bauunternehmer es wagen würden. Zu den häufigeren Versprechen gehört auch das „über allen anderen thronen“. Manche Architekten und Bauunternehmer sind offenbar dafür bekannt, dass sie ihre Auftraggeber dazu bringen, hoch hinaus zu wollen. Spart ja auch Geld für den Baugrubenaushub. Dabei bleiben Werte wie künftig gute nachbarschaftliche Beziehungen schon mal auf der Strecke. Manchen Architekten und Bauunternehmen scheint dieser Aspekt aber völlig egal zu sein. Oftmals trennen sich die beiden Parteien ohnehin nicht im Guten. Und wir haben den Eindruck, dass sich da jemand ins Fäustchen lacht, wenn der Bauherr vor einer von Anfang an ruinierten nachbarschaftlichen Beziehung steht. Der (arrogante) Bauherr selbst sieht anfangs auch nur seinen Persönlichen Vorteil und lässt es auf eine (ggf. rechtswidrige) Übervorteilung seines Nachbarn ankommen, ohne ihn zu diesem Zeitpunkt überhaupt zu kennen. Sieht der Bauherr seine Immobilie lediglich als Investition, hat er gegenüber den benachteiligten Nachbarn ohnehin schon gewonnen, denn er selber muss die sich ergebende schlechte Nachbarschaftsbeziehung ja nicht ertragen, wenn er die Immobilie vermietet. Die Deutsche Rechtsprechung regelt nach unserer Auffassung das zwischenmenschliche Zusammenleben gar nicht. Die sich oft widersprechenden Gerichtsurteile sehen wir als Kammerflimmern der Gerichtskammern ohne nennenswerte Rechtspumpleistung. Die sich immer wieder selbst widerlegende Rechtsprechung hat vermutlich sogar System. Denn würde sich die Justiz streng an Recht und Gesetz halten ohne diese beliebig auszulegen, dann hätte sie nicht die Machtfülle inne, die sie mittlerweile an sich gerissen hat. Man sollte sich daher sehr gut überlegen, ob es Sinn macht, deutsche Gerichte anzurufen, um seine Rechte einzufordern. Es könnte sein, dass Demokratie und Rechtsstaatlichkeit mehr darunter leiden als dass es dem Rechtssuchenden nützt. Deutschland ist auf direktem Weg in die Richterdiktatur! Dies ist unsere persönliche Meinung, gewissermaßen als ein Zwischen-Fazit. Nachfolgend noch einige Anmerkungen, die wir aufgrund der Nachfragen vieler Leser unserer Webseite zusammengetragen haben. Wir sind mittlerweile fest davon überzeugt, dass Fakten in Deutschland mehr Gewicht haben als Gesetze und Vorschriften. Diese persönliche Überzeugung machen wir keinesfalls nur an unserem eigenen Rechtsfall fest, sondern an vielen anderen Fällen, die in den vergangenen Jahren an uns herangetragen wurden. Viele Menschen haben vor deutschen Gerichten schier Unglaubliches erlebt und später unsere Webseite BauUnrecht.de als Kummerkasten sowie für einen Erfahrungsaustausch genutzt. Leider haben wir in all den Jahren aus vielerlei Gründen nicht die Zeit gefunden, um unsere Webseite weiter auszubauen und mit ausgewählten Fallbeispielen aufzubessern. Aber aufgegeben haben wir dieses Vorhaben noch nicht. Einige Fälle wurden uns aus unserem Wohnort Braunschweig und Umgebung berichtet, so dass wir inzwischen eine konkrete Vorstellung davon entwickeln konnten, was in unserem direkten Umfeld eigentlich abgeht. Demnach ist unser Fall nur die sprichwörtliche Spitze eines Eisbergs. Umso erfreulicher finden wir es, dass unsere Idee, den eigenen Rechtsfall auf einer Webseite zu veröffentlichen, Nachahmer gefunden hat. Die Seite Dreckwerk.de ist eines der uns bekannten Beispiele aus Braunschweig. Ist dies ein erstes Schnuppern am Niedersachsensumpf? Unsere Internet-Recherchen haben uns immer wieder vor Augen geführt, dass es besonders unter Beamten, Staatsanwälten und Richtern Gesetzesspötter zu geben scheint, die gerne mit dem Umstand spielen, dass ihr Treiben kaum öffentliche Aufregung und keine Proteste zur Folge hat. Besonders deutlich wird dies am Beispiel der Webseite Rechtsverweigerung.de. Denn in einem wahren Rechtsstaat dürfte es eine derartige Webseite schlichtweg gar nicht geben! Entweder hätte die Betreiberin Gisela Schmelzer schon längst wegen der dort getätigten Schilderungen verurteilt werden müssen und die Webseite wäre schon lange nicht mehr online, wenn dies alles nicht wahr wäre. Oder aber es hätten einige Richter, Staatsanwälte, Beamte und Politiker ihre Ämter niederlegen müssen und mehrere von ihnen hätten wegen schwerer Verbrechen belangt werden müssen. Auch dann hätte die Webseite Rechtsverweigerung.de in ihrer heutigen Form keine Existenzgrundlage. Doch nichts davon ist in den mehreren vergangenen Jahrzehnten passiert. Die Webseite besteht weiterhin fort und ist scheinbar recht populär. Der Rechtsstaat befindet sich offensichtlich in einem Wachkoma. Unzählige Staatsdiener stellen sich sehenden Auges blind. Diese merkwürdige Patt-Situation führt den Rechtsstaat definitiv ad absurdum. Der Staat kann sich selbst weder korrigieren noch heilen und versucht, die Sache deshalb schlichtweg auszusitzen. Das funktioniert offenbar sehr gut, da wir Deutschen ja Weltmeister im Wegschauen sind. Fehlt nur noch der konsequente nächste Schritt in Richtung Staatsterror gegen die eigenen Bürger. Rechtsverweigerung.de ist eine von unzähligen Webseiten, die es sich durchzulesen lohnt, sofern man sich mehr Klarheit über den angeblichen "Rechtsstaat BRD" verschaffen will. Was die Situation vieler von Bau-Unrecht Betroffener anbelangt, ist es für uns gut vorstellbar, dass sie es mit Bauherren und Baufirmen zu tun haben, die um das Recht der geschaffenen Fakten gut Bescheid wissen. Viele Unternehmer werden vermutlich Erfahrungen in dieser Hinsicht haben und können vielleicht die Rechtsprechung bzw. Rechtsbeugung auch richtig einschätzen. Diverse Urteile (u. a. die des OVG Lüneburg) lassen uns erahnen, dass die dortige Rechtsprechung weniger etwas mit der Durchsetzung von Recht und Gesetz zu tun hat. Wir haben vielmehr den Eindruck, dass mithilfe einer unkalkulierbaren Rechtsprechung die Macht der Gerichte immens gesteigert werden soll, wodurch der Justiz auch zunehmend mehr Möglichkeiten zur Rechtswillkür erschlossen werden. Warum also sollten sich Gerichte an Recht und Gesetz gebunden fühlen und ihre Möglichkeiten zur Machtpotenzierung nicht in größtmöglichem Umfang ausnutzen? Da wir uns niemals zuvor gerichtlich mit einer Sache auseinandersetzen mussten, hatten wir auch − hoffentlich im Gegensatz zu Ihnen − keine Rechtsschutzversicherung. Unser Anwalt versicherte uns anfangs, dass wir diese Rechtsangelegenheit auf jeden Fall gewinnen sollten, wenn es mit rechten Dingen zugeht. So mussten wir am Ende unsere Investition in die Rechtsstaatlichkeit Deutschlands mit einem Totalverlust von ca. 13000 € abschreiben. Das schlechteste Investment unseres Lebens! Ein Verlust bei einer bankrotten Bank wäre uns lieber gewesen, denn dann hätten wir nicht zugleich das Vertrauen in den Rechtsstaat Deutschland verloren. Andererseits kann es aber auch von Nutzen sein, beizeiten vom falschen Glauben abzufallen. Denkwürdig ist auch folgendes: Unsere Nachbarin (die Richterin) hat sich im Termin vor dem OVG Lüneburg für eine Streitwertheraufsetzung von ursprünglich 1500 € (ihr eigener Antrag vor dem VG Braunschweig) auf 20 000 € ausgesprochen. Auch die Stadt Braunschweig hat diese Streitwerterhöhung befürwortete, ohne jedoch einen eigenen Antrag zu stellen. Was die Stadt Braunschweig angeht, fühlen wir uns von ihr verraten. Hat sie uns doch anfangs signalisiert, Baurecht durchsetzen zu wollen. Was die Richterin betrifft: Damals wussten wir leider noch nichts von sog. „Amt und Würden“ unserer Nachbarin und waren daher zunächst nur sehr erstaunt, obgleich wir und unser Anwalt durchaus schon im Termin den Eindruck hatten, wir würden uns in einer "inszenierten Scheinverhandlung" befinden. Nachdem wir diesen Sachverhalt von „Amt und Würden“ aber herausgefunden haben, ist für uns jetzt im Nachhinein sehr gut vorstellbar, dass wir damals einem inszenierten Schauprozess beigewohnt haben. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, besteht für Sie im Streitfall zumindest kein unmittelbares finanzielles Verlustrisiko. Aber letztendlich müssen Sie selbst die Entscheidung treffen, ob Sie in diesem Land für Ihre Rechte kämpfen wollen oder nicht. Wir können nur für uns sprechen. Und wir würden durchaus versuchen, unsere Rechte einzuklagen, auch mit dem heutigen Wissen, dass es manchmal aufgrund sachfremder Interessen aussichtslos ist. Allerdings würden wir zusätzlich auch für eine größtmögliche Publizität sorgen, damit der aussichtslose Kampf wenigstens nicht in der Bedeutungslosigkeit versinkt sondern in das kollektive Bewusstsein des Niedersächsischen Volkes eingeht. Auf eine weitere, vielfach an uns gestellte Frage möchten wir hier noch eingehen. Sie lautet in etwa so: Wie ist die Situation mit der Nachbarin heute? Sprechen Sie miteinander? Wie ist das Verhältnis zu den anderen umliegenden Nachbarn? Nun, wir haben im Einfahrtbereich zu unserem Grundstück auf der zum Haus der „deutschen Richterin“ weisenden Seite ein Schild mit der Aufschrift „BauUnrechtWeg“ aufgestellt. Daher ist die Situation in der näheren Umgebung allgemein bekannt. Wenn wir von jemandem auf dieses Schild angesprochen werden, erläutern wir die baulichen Gegebenheiten auf dem Nachbargrundstück und weisen darauf hin, dass die Richterin in unserer Nachbarschaft sich an Recht und Gesetz weder halten kann noch halten will – und offenbar auch nicht muss. Meistens verweisen wir dann auch noch auf die Gerichtsurteile, die ja auf unserer Webseite BauUnrecht.de veröffentlicht sind. Somit können sich Interessierte eine eigene Meinung dazu bilden, womit wir es hier eigentlich zu tun haben. In Diskussionen stehen dann Fragen im Raum wie: Sind die drei ergangenen Gerichtsurteile „Moral Hazards“? Sind die Urteile Ausdruck einer Art Selbstjustiz der Richterschaft? Auf viele dieser Fragen waren wir selbst gar nicht gekommen! Solche und unzählige weitere Fragen sind Themen, über die wir in den letzten Jahren mit etlichen Leuten ausgiebig philosophieren durften. Auch mit unseren weiteren Nachbarn, mit denen wir sämtlich NICHT im Streit leben. Wir haben insgesamt sieben (!) direkt angrenzende Nachbarn. Unser Einfamilienhaus ist in einer Innenlage mit vier angrenzenden Reihenhausgrundstücken sowie einem Einfamilienhaus im Osten, einem Einfamilienhaus im Norden und dem Haus der Richterin im Westen. Im Süden haben wir eine angrenzende Naturfläche. Tipp: Im Impressum der Webseite BauUnrecht.de sind die exakten Koordinaten unseres Hauses veröffentlicht. Geben Sie die Koordinaten einfach in Google Earth ein, dann können Sie sich die Verhältnisse bei uns aus der Vogelperspektive anschauen! Mit der Richterin und den Angehörigen ihrer Familie haben wir seit dem ersten denkwürdigen Gerichtsurteil bis heute nicht mehr gesprochen. Zu den weiteren sechs Nachbarn haben wir jedoch ein gutes bis sehr gutes Verhältnis. Man versteht uns! Allerdings sind wir bewusst vorsichtig und sparsam im Umgang mit unseren direkten Nachbarn, schon allein aus Angst vor weiteren Enttäuschungen. Zu den weiter entfernten Nachbarn pflegen wir aber teils freundschaftliche Verhältnisse. Es gibt da noch einen (etwas entfernteren) Nachbarn, der anfangs einen gewissen Umgang mit der Richterin pflegte und uns gegenüber kritisch äußerte, er könne es nicht verstehen, dass Nachbarn nicht mehr miteinander reden. Allerdings haben wir seit Jahren nicht mehr gesehen, dass er selbst sich noch mit der Richterin unterhalten hätte. Die Richterin könnte versuchen, die Entfernung des Schildes „BauUnrechtWeg“ direkt vor ihrem unrechtmäßig errichteten Haus einzuklagen. Sie wird dies jedoch bestimmt nicht tun. Denn eine wiederholte Aufarbeitung der Angelegenheit könnte für sie heikel werden. Ein weiterer Rechtsstreit würde jetzt unter den Augen der breiten Öffentlichkeit und der Öffentlichen Medien stattfinden, dafür würden wir schon sorgen. Und wir würden unsere Protestrechte nötigenfalls auch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geltend machen. Dies dürfte der Deutschen Justiz bestimmt nicht schmecken, da Deutschland vor diesem Gericht regelmäßig von Deutschen Bürgern verklagt wird. Wir haben gewissermaßen außergerichtlich ein Patt im Streit Bürger gegen den Staat erzielt. Damit können wir gut leben, wir sind sogar sehr stolz darauf. Und wir sind mittlerweile natürlich auch rechtsschutzversichert! 2008-07-28Nachdem wieder ein weiteres halbes Jahr seit unserer wiederholten Anzeige der Baurechtsverstöße auf dem Nachbargrundstück vergangen ist, sollte man die Bauaufsichtsbehörde wohl doch nochmal erinnern. Schließlich befinden wir uns schon im Jahr ACHT des BauUnrechts!Bei der Gelegenheit gehen wir u. a. auch darauf ein, dass nach unserer Auffassung der vermeintliche Schwarzbau in der Nachbarschaft möglicherweise gar nicht versicherbar ist und somit keinerlei Versicherungsschutz besteht. Diese Rechtsauffassung haben wir jedenfalls im Web an mehreren Stellen so nachgelesen. Da sollte uns die Stadt Braunschweig doch schon im Sinne der vom OVG herausgestellten "Ingerenz" vor Schlimmerem bewahren! Erinnerung und Nachfrage (pdf) 2008-02-01Diesmal kam eine Eingangsbestätigung. Und sogar relativ schnell!
Eingangsbestätigung der erneuten Anzeige (pdf)
"Ich weise vorsorglich darauf hin, dass bei Zurückweisung Ihres Antrags ein kostenpflichtiger Bescheid ergeht."Es wäre ja auch unökonomisch für die Verwaltung der Stadt Braunschweig, wenn sie mit dem von ihr verantworteten BauUnrecht kein Geld verdienen würde! Aber uns geht es doch nicht nur um die Kosten für einen Bescheid sondern um die Frage nach Rechtssicherheit im Land Niedersachsen und nach der Rechtsstaatlichkeit Deutschlands an sich! 2008-01-22Da seit dem 5. September 2007 seitens der Stadt Braunschweig keinerlei Reaktion erfolgte, haben wir die baurechtswidrigen Zustände auf dem Nachbargrundstück erneut angezeigt.Die Anzeige richtet sich diesmal AN und GEGEN die Stadt Braunschweig, weil gemäß dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 5. September 2007 die Stadt Braunschweig selbst die baurechtswidrigen Zustände zu verantworten hat.
Erneute Anzeige an die Stadt Braunschweig (pdf)
In dieser Anzeige weisen wir auf Widersprüche der Bauaufsichtsbehörde und auf das Widerspruchsverbot gemäß dem OVG-Urteil hin und sind jetzt sehr gespannt darauf, wie die Stadt Braunschweig ihr widersprüchliches Verhalten uns − den Geschädigten − gegenüber erklären, geschweige denn abstellen will. Oder ist die Widerspruchsfreiheit der Behörden ihre Wahlfreiheit der Widersprüche? Wir werden sehen! Es wird sich auch zeigen, ob die Bauaufsichtsbehörde sich insofern rechtswidrig selbst begünstigt, indem sie das eigens verschuldete BauUnrecht duldet, ignoriert oder gar leugnet. Vielleicht wird die Stadt Braunschweig sich selbst ohne unser Einverständnis die ihr fehlende Befreiung vom § 7 NBauO ausstellen?
Liebe Besucher, Letzte Aktualisierung dieser Seite am 03.10.2018 Autoren: Andrea und Heinrich Bednarek |
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