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Diskussion

Judikative:
Das Spiel mit den Multiplikatoren!


Mit den Winkelzügen
kommen die Winkelgassen!




Was geschieht da gerade in der Judikative?

Das ist doch ganz offensichtlich. Die üblichen Dammbrüche mit anschließenden Eskalationen, denen dann zwangsweise die eine oder andere Katastrophe folgen muss, bevor die Bevölkerung anfängt, mal darüber nachzudenken, was da gerade geschieht.

Konkret:
Würden Behörden und Gerichte auf Prävention setzen, würden sie Baurechtsüberschreitungen, wie sie in diesem konkreten Fall vorliegen, sanktionieren. Dies würde die Anzahl der Nachahmer wegen des Abschreckungseffekts − sagen wir − auf ein Zehntel reduzieren. Stattdessen gewähren sie aber den Rechtsverletzern sanktionslos den erlangten Vorteil. Dies wird wegen des offensichtlichen Erfolgs die Anzahl der Nachahmer − sagen wir − um den Faktor zehn erhöhen. Das macht schon mal einen Unterschied um den Faktor 100. Eine Verzehnfachung des Streitwerts, wie sie hier von der ersten Streitwertangabe der Nachbarin bis zur zweiten Instanz stattgefunden hat, ergibt bereits einen Faktor 1000. Das Ganze ist zur Kostenermittlung für das gesamte Verfahren noch mit dem Faktor 3,6 (für die zweite Instanz) zu multiplizieren, woraus ein stattlicher Multiplikator von 3600 resultiert.

Die zunehmende Diskrepanz zwischen Recht haben und Recht bekommen, die sich jeder Mensch mit gesundem Menschenverstand leicht vergegenwärtigen kann, schraubt die Anzahl der ahnungslosen Bürger (man nennt sie auch Justizopfer), die über mehrere Instanzen verzweifelt um ihr Recht kämpfen, in die Höhe. Ihr gutes Recht wird ihnen aber − vielleicht sogar aus taktischen Gründen − nicht gewährt.

Möglicherweise handelt es sich hierbei um eine organisierte Rechtsfalle mit schier unglaublichen Multiplikatoren zur Erzielung höchster Profite, in die immer mehr gutgläubige Bürger hineintappen! Die gegenwärtige Prozessflut ist vermutlich in Wirklichkeit gar nicht durch zunehmend streitsüchtige Bürger bedingt sondern durch Fehlentwicklungen in der hier skizzierten Art und Weise.

Geben Sie in einer Internet-Suchmaschine doch bitte mal die fünf Wörter "Steinmetz", "Richter", "Anwälte", "müssen", "leben" gleichzeitig ein und werten Sie ein paar der Fundstellen aus. Es kann nicht schaden, mal darüber nachzudenken!

Was unseren Rechtsfall anbelangt, korreliert die finale Streitwerterhöhung inklusive Zinsaufkommen für die extrem lange Dauer des Rechtsstreits annähernd mit dem Faktor der Zunahme der Anwälte in diesem Zeitraum. So gesehen passt doch die letzte Streitwerterhöhung. Aber viel Spielraum nach oben wäre ohne weitere Abstraktion wohl nicht mehr drin. Denn wir wissen, dass das Fertighaus der Nachbarin ca. 120.000 DM gekostet hat, also etwa 60.000 €. Die eine Hälfte des symmetrischen Hauses, in der sich der beanstandete Überbau befindet, kostet somit 30.000 €. Um in dieser Hälfte den unzulässigen Dachüberstand zu beseitigen, sollten Kosten von 15.000 € aufkommen, also 50 % des Rohbauwerts. Mit den anfangs genannten 20.000 € wären es sogar ZWEI DRITTEL des Rohbauwerts gewesen! Darf man denn annehmen, dass spätestens bei 100% Schluss sein müsste?

Es muss erlaubt sein, das Ganze auch ironisch zu hinterfragen. Hier ein Tipp für Kabarettisten:

Sorgen Juristen für ihresgleichen,
wenn es darum geht, sich
gemeinsam am Volk zu nähren?


Wir hatten spontan gleich mehrere Ideen für richtig krasse Spots zu diesem Thema. Diese waren sogar noch besser als sämtliche aneinandergereihten scheinbaren Spots des OVG in unserer Verhandlung!

Vielleicht gibt es auch ehrliche Bauunternehmer unter den Lesern, die sich über die Wettbewerbsnachteile ärgern, die ihnen dadurch entstehen, dass sie sich stets im Rahmen der Gesetze bewegen wollen und nicht irgendwelche unrechtmäßigen Maßnahmen ergreifen möchten, um mehr für ihre Bauherren herauszuholen als die Konkurrenz? Dann machen Sie doch bitte der Stadt Braunschweig, die gemäß dem OVG-Urteil diese Baurechtverstöße in unserer Nachbarschaft zu verantworten hat, ein Angebot für den Rückbau der Überbauung zwecks Aufhebung des baurechtswidrigen Zustands!

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Erstellung dieser Seite am 27.10.2007
Letzte Aktualisierung dieser Seite am 03.10.2018
Autor: Heinrich Bednarek

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